Rückrufservice

Preos Anleihe - Anleger lehnen Änderung der Anleihebedingungen ab

Der Immobilienmarkt schwächelt. Das bekommt auch die Preos Global Office Real Estate & Technology AG zu spüren. Eine geplante Restrukturierung der Preos 7,5 %-Wandelanleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A254NA6) ist aber zumindest vorerst gescheitert, wie das Immobilienunternehmen am 31. Juli 2023 bekannt gab. Für die Anleger bleibt die Situation beunruhigend. Im Dezember wäre die turnusmäßige Zinszahlung fällig.

Die Preos-Wandelanleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A254NA6) hat ein Volumen von bis zu 300 Millionen Euro und ist mit 7,5 Prozent p.a. verzinst. Die Rückzahlung wäre im Dezember 2024 fällig. Das Unternehmen plante nun erhebliche Änderungen bei den Anleihebedingungen. Als Grund dafür führte es die schwierigen Marktbedingungen wie die hohe Inflation, steigende Zinsen sowie die Zurückhaltung beim Immobilienkauf an. Daher sollten die Anleger einer Restrukturierung der Anleihe zustimmen. So sollte u.a. die Laufzeit um fünf Jahre bis zum 9. Dezember 2029 verlängert, die im Dezember 2023 fälligen Zinsen gestundet und auf ein Kündigungsrecht bei ausbleibender Zinszahlzahlung verzichtet werden. Das Ergebnis bei der Abstimmung ohne Versammlung Ende Juli fiel zwar knapp aus, letztlich wurde die erforderliche Mehrheit von mindestens 75 Prozent der teilnehmenden Stimmen nicht erreicht. Die Restrukturierung ist damit zumindest vorerst gescheitert.

Wie es nun mit der Anleihe weitergeht, ob es einen erneuten Anlauf für Änderungen geben wird und ob die im Dezember fällige Zahlung der Zinsen gesichert ist, ist offen. Das Unternehmen will dazu demnächst informieren. Die aktuellen Unternehmenszahlen geben allerdings wenig Grund für Optimismus. Für den Jahresabschluss 2022 wird ein Fehlbetrag von 214 Millionen Euro erwartet.

Anleger der Preos-Wandelanleihe, die aufgrund der aktuellen Entwicklung beunruhigt sind, können ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. „Sollte es zu Schwierigkeiten bei Zinszahlung oder Rückzahlung der Anleihe kommen, können sich für Anleger verschiedene Optionen von der Kündigung bis zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ergeben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Ansprüche auf Schadenersatz können bspw. entstanden sein, wenn die Anleger von ihrem Anlageberater oder -vermittler nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt wurden.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern der Preos-Anleihe gerne eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Erneut haben Täter Schließfächer in einer Sparkasse aufgebrochen. Rund sieben Monate nach dem spektakulären Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen, war Ende Juli eine Filiale der Sparkasse Mönchengladbach das Ziel der Bankräuber. Dort haben sie in einer halben Stunde 29 Schließfächer aufgebrochen.

Ende 2025 drangen Einbrecher in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen ein und knackten über 3.000 Schließfächer. Der Schock und der Schaden sind für viele Kunden enorm. Immerhin hat die Sparkasse Gelsenkirchen inzwischen mit den ersten Entschädigungszahlungen begonnen – aber nur bis zur Haftungsgrenze von 10.300 Euro pro Schließfach. „Das reicht in vielen Fällen nicht aus, um den Schaden der Kunden zu decken. Allerdings können ggf. auch Schadenersatzansprüche über die Entschädigungszahlung hinaus bestehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Der Habona Nahversorgungsfonds Deutschland hat die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen am 30. Juni 2026 ausgesetzt. Anleger des offenen Immobilienfonds kommen nun zumindest vorübergehend nicht an ihr investiertes Geld. Die Schließung des Fonds ist maximal für 36 Monate möglich. 

Der Fondsmanager KanAm hat die Schließung und Abwicklung des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest am 26. Juni 2026 bekannt gegeben. Anleger können seit dem 29. Juni 2026 keine Anteile mehr zurückgeben. Ihnen drohen finanzielle Verluste.

Die BaFin legt bei der TGI AG nach: Mit Bescheid vom 19. Juni 2026 hat die Finanzaufsicht angeordnet, dass der Goldhändler mit Sitz in Liechtenstein sein in Deutschland ohne die erforderliche Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft sofort einstellen und unverzüglich abwickeln muss.

Seine Bankkarte hat der Kunde nie erhalten, dennoch wurden rund 220.000 Euro von seinem Konto bei einer Sparkasse abgebucht. Das OLG Frankfurt machte mit Urteil vom 29. April 2026 deutlich (Az. 17 U 62/24), dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Da der Kontoinhaber die Debitkarte nicht erhalten hat, hafte er auch nicht für die unbefugten Abbuchungen.