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Primus Concept Gruppe - Insolvente Projektgesellschaften

Die Primus Concept Immobilienpartner Holding AG hat bereits im Februar 2023 Insolvenzantrag gestellt. Inzwischen sind erwartungsgemäß auch mehrere Projektgesellschaften der Primus Concept Gruppe insolvent. Um finanzielle Verluste abzuwehren, sollten die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen.

Die Primus Concept Gruppe war als Projektentwicklerin und Bauträgerin für Wohnimmobilen und Pflegeimmobilien an einer Vielzahl von Projekten beteiligt. Die Projekte wurden von eigens dafür gegründeten Tochtergesellschaften umgesetzt. Anleger konnten sich an den Projekten beteiligen. Zudem hatte auch die Primus Concept Immobilienpartner eine Anleihe aufgelegt.

Auch wenn die Tochtergesellschaften alle individuell und unabhängig voneinander finanziert wurden, war nach der Insolvenz der Holding davon auszugehen, dass es zu weiteren Insolvenzen in der Unternehmensgruppe kommen wird. So wurden inzwischen über verschiedene Projektgesellschaften Insolvenzverfahren bzw. vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Zuletzt bspw. über die Primus Concept Grundbesitz Stuttgart, die Primus Concept Pflegeimmobilien Prüm, die Primus Concept Pflegeimmobilien Unterammergau oder über die Primus Concept Pflegeimmobilien Bayern. Noch weitere Gesellschaften haben Insolvenz angemeldet.

Für die Anleger geht es in einem ersten Schritt darum, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Problem ist, dass mit den Anlegern eine Nachrangklausel vereinbart wurde. Dadurch treten sie hinter die Forderungen der anderen Gläubiger zurück. Das führt dazu, dass sie im Insolvenzverfahren komplett leer ausgehen können. „Daher gilt es zunächst zu prüfen, ob die Nachrangklausel wirksam vereinbart wurde. Häufig ist das nicht der Fall, so dass die Forderungen der Anleger gleichrangig behandelt werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Ansprüche der Gläubiger vollauf zu erfüllen. Anleger können daher prüfen lassen, ob sie Anspruch auf Schadenersatz haben. Schadenersatzansprüche können entstanden sein, wenn sie über die Risiken der Geldanlage nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurden.

„Investitionen in Immobilien werden häufig als sichere Geldanlage beworben. Das ist jedoch nicht der Fall. Gerade bei Nachrangdarlehen sind die Anleger einem Totalverlustrisiko ausgesetzt, über das sie entsprechend aufgeklärt werden müssen“, so Rechtsanwalt Seifert. Ist die Aufklärung nicht ordnungsgemäß erfolgt, können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern der Primus Concept Gruppe gerne eine kostenlose Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

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Aktuelles

Der offene Immobilienfonds LLB Semper Real Estate wird seit Oktober 2025 abgewickelt, d.h. die Fondsimmobilien werden verkauft. Anleger müssen damit rechnen, dass beim Verkauf der Immobilien finanzielle Verluste eintreten können. „Um sich gegen die Verluste zu wehren, können die Anleger prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es war zu befürchten, jetzt ist es Realität: Die Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH ist zahlungsunfähig und überschuldet. Das Amtsgericht Nürnberg das deshalb das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft  am 17. März 2026 regulär eröffnet. Anleger können ihre Forderungen noch bis zum 21. April 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Für die Anleger der Luana AG haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2026 regulär eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger und andere Gläubiger können nun bis zum 13. Mai 2026 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Phishing und andere Betrugsmethoden beim Online-Banking haben schon gewaltige Schäden verursacht. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob der Kontoinhaber auf seinen Verlusten sitzenbleibt oder ob die Bank für den Schaden aufkommen muss. Geht es nach EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos werden die Rechte der Bankkunden gestärkt. In seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 in der Rechtssache C-70/25 plädierte er dafür, dass der Kontoinhaber zunächst einen unverzüglichen Erstattungsanspruch gegen seine Bank hat und die Haftungsfrage erst anschließend geklärt wird.

Nun also doch: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23. März 2026  das Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG mit Sitz in Berlin wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Az. 3616 IN 11869/25). Anleger bzw. Genossen können ihre Forderungen jetzt bis zum 12. Juni 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Auf Vermittlung der inzwischen insolventen Medius Exclusive GmbH hatte ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Dabei hatten die Parteien vereinbart, dass die Provision für die Vermittlung der Lebensversicherung (Atlantic Lux) in Raten gezahlt wird. „Nachdem wir den Widerruf der Vergütungsvereinbarung erklärt haben, muss unser Mandant die ausstehenden Raten nicht mehr leisten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Das hat das Amtsgericht Essen mit Urteil vom 18. März 2026 entschieden (Az. 20 C 297/25.