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Project Gruppe - Projektgesellschaften stellen Insolvenzantrag

06.09.2023

Die Insolvenzen bei der Project Gruppe setzen sich fort. Nun haben 56 der 118 Projektgesellschaften Insolvenzantrag gestellt. Darunter befinden sich 33 Projektgesellschaften mit laufenden oder fast abgeschlossenen Bauprojekten, wie der vorläufige Insolvenzverwalter am 1. September mitteilte. Bei den anderen Gesellschaften handele es sich um reine Grundstücks- oder Altgesellschaften, deren Bauprojekte bereits abgeschlossen sind. Weitere Insolvenzanträge werden voraussichtlich folgen.

Eine Liste der insolventen Gesellschaften, bei denen das Bauprojekt noch nicht abgeschlossen ist, hat der vorläufige Insolvenzverwalter hier ( https://www.schultze-braun.de/fileadmin/de/downloads/Informationen_zu_I… ) zusammengestellt.

Wie der vorläufige Insolvenzverwalter weiter betont, sei das Ziel, möglichst viele Bauprojekte fertigzustellen. Allerdings gebe es beim Stand der Bauarbeiten und auch bei der Finanzierung der Projekte zum Teil große Unterschiede. Für die Käufer der Immobilien besteht weiterhin Unsicherheit, ob und zu welchen Konditionen das Bauprojekt fertiggestellt wird. „Käufer sollten daher ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen. Was ist vertraglich geregelt? Was wird aus den geleisteten Zahlungen? Welche Ansprüche bestehen im Insolvenzverfahren? Diese und weitere Fragen sollten frühzeitig geklärt werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Insolvenzen treffen auch die Anleger der Fondsgesellschaften, deren Gelder in die Bauprojekte fließen. Rund 30.000 Anleger haben ca. 1,4 Milliarden Euro in die geschlossenen Immobilienfonds der Project Gruppe investiert. Gewinnunabhängige Ausschüttungen an die Anleger wurden inzwischen bis auf weiteres eingestellt. Auch wenn die Fondsgesellschaften nicht insolvent sind, müssen sie mit finanziellen Verlusten rechnen, wenn die Investitionsobjekte nicht wie geplant Rendite abwerfen. Das trifft insbesondere Anleger, die ihre Einlage nicht in einer Einmalzahlung, sondern in Raten leisten und weiter einzahlen müssen. „Zudem muss auch bedacht werden, dass bereits ausgezahlte gewinnunabhängige Ausschüttungen unter bestimmten Umständen zurückverlangt werden können“, so Rechtsanwalt Seifert.

Daher geht es auch für die Anleger der Project Fonds darum, sich rechtzeitig vor finanziellen Verlusten zu schützen. Geschlossenen Immobilienfonds sind spekulative Geldanlagen, d.h. der Anleger setzt sich einer Reihe von Risiken aus bis zum Totalverlust seines investierten Geldes. „Über diese Risiken müssen die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung aufgeklärt werden. Ist diese Aufklärung ausgeblieben oder waren die Angaben in dem Emissionsprospekt unrichtig oder unvollständig, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bieten Anlegern und Käufern gerne eine kostenlose Einschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

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