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Project Gruppe - Projektgesellschaften stellen Insolvenzantrag

Die Insolvenzen bei der Project Gruppe setzen sich fort. Nun haben 56 der 118 Projektgesellschaften Insolvenzantrag gestellt. Darunter befinden sich 33 Projektgesellschaften mit laufenden oder fast abgeschlossenen Bauprojekten, wie der vorläufige Insolvenzverwalter am 1. September mitteilte. Bei den anderen Gesellschaften handele es sich um reine Grundstücks- oder Altgesellschaften, deren Bauprojekte bereits abgeschlossen sind. Weitere Insolvenzanträge werden voraussichtlich folgen.

Eine Liste der insolventen Gesellschaften, bei denen das Bauprojekt noch nicht abgeschlossen ist, hat der vorläufige Insolvenzverwalter hier ( https://www.schultze-braun.de/fileadmin/de/downloads/Informationen_zu_I… ) zusammengestellt.

Wie der vorläufige Insolvenzverwalter weiter betont, sei das Ziel, möglichst viele Bauprojekte fertigzustellen. Allerdings gebe es beim Stand der Bauarbeiten und auch bei der Finanzierung der Projekte zum Teil große Unterschiede. Für die Käufer der Immobilien besteht weiterhin Unsicherheit, ob und zu welchen Konditionen das Bauprojekt fertiggestellt wird. „Käufer sollten daher ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen. Was ist vertraglich geregelt? Was wird aus den geleisteten Zahlungen? Welche Ansprüche bestehen im Insolvenzverfahren? Diese und weitere Fragen sollten frühzeitig geklärt werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Insolvenzen treffen auch die Anleger der Fondsgesellschaften, deren Gelder in die Bauprojekte fließen. Rund 30.000 Anleger haben ca. 1,4 Milliarden Euro in die geschlossenen Immobilienfonds der Project Gruppe investiert. Gewinnunabhängige Ausschüttungen an die Anleger wurden inzwischen bis auf weiteres eingestellt. Auch wenn die Fondsgesellschaften nicht insolvent sind, müssen sie mit finanziellen Verlusten rechnen, wenn die Investitionsobjekte nicht wie geplant Rendite abwerfen. Das trifft insbesondere Anleger, die ihre Einlage nicht in einer Einmalzahlung, sondern in Raten leisten und weiter einzahlen müssen. „Zudem muss auch bedacht werden, dass bereits ausgezahlte gewinnunabhängige Ausschüttungen unter bestimmten Umständen zurückverlangt werden können“, so Rechtsanwalt Seifert.

Daher geht es auch für die Anleger der Project Fonds darum, sich rechtzeitig vor finanziellen Verlusten zu schützen. Geschlossenen Immobilienfonds sind spekulative Geldanlagen, d.h. der Anleger setzt sich einer Reihe von Risiken aus bis zum Totalverlust seines investierten Geldes. „Über diese Risiken müssen die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung aufgeklärt werden. Ist diese Aufklärung ausgeblieben oder waren die Angaben in dem Emissionsprospekt unrichtig oder unvollständig, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bieten Anlegern und Käufern gerne eine kostenlose Einschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

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Aktuelles

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Hoffnung für Anleger der insolventen Ikarus Design Verwaltungs GmbH: Eine vertraglich vereinbarte Nachrangabrede ist intransparent und damit unwirksam. Das hat das Landgericht Hanau mit Urteil vom 8. Januar 2026 entschieden - Az. 1 O 418/25 (noch nicht rechtskräftig). „Unser Mandant kann nun seine Forderungen über 20.000 Euro plus Zinsen zur Insolvenztabelle anmelden und muss im Insolvenzverfahren nicht leer ausgehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Rund 42.000 Euro hatte ein Sparkassen-Kunde bei einer Phishing-Attacke verloren. Das OLG Karlsruhe hat nun mit Urteil vom 23. Dezember 2025 (Az. 17 U 113/23) entschieden, dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Damit hat das Oberlandesgericht die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe bestätigt (Az.: 2 O 312/22).

Rund 3.200 Schließfächer haben die Täter bei ihrem Einbruch in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen aufgebrochen und geplündert. Betroffene des Raubs stehen vor einem enormem finanziellen Schaden, zumal der Inhalt der Schließfächer nach Angaben der Sparkasse standardmäßig nur bis zu einem Betrag von 10.300 Euro versichert ist. „Die Sparkasse kann ggf. aber auch über diese Summe hinaus in der Haftung stehen, wenn sie gegen ihre Sicherungspflichten verstoßen hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.

Seit Ende 2024 warten Anleger der Anleihe der Luana AG (ISIN: DE000A2YPES6) auf die Rückzahlung. Nun ist die Gesellschaft insolvent. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat am 23. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Luana AG eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger müssen nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für Kunden einer Sparkasse in Gelsenkirchen endete das Jahr 2025 mit einem Schock. Bei einem Einbruch in die Filiale wurden rund 3.200 Schließfächer aufgebrochen. Ein Polizeisprecher hat von einer Schadenssumme im mittleren zweistelligen Millionenbereich gesprochen, die genaue Schadenssumme steht aber noch nicht fest. Nach Medienberichten könnte sie aber noch höher liegen.  Für die betroffenen Kunden der Sparkasse in Gelsenkirchen stellt sich natürlich die Frage, welche Möglichkeiten sie haben, sich gegen den finanziellen Verlust zu wehren.