Rückrufservice

Project Gruppe - Projektgesellschaften stellen Insolvenzantrag

06.09.2023

Die Insolvenzen bei der Project Gruppe setzen sich fort. Nun haben 56 der 118 Projektgesellschaften Insolvenzantrag gestellt. Darunter befinden sich 33 Projektgesellschaften mit laufenden oder fast abgeschlossenen Bauprojekten, wie der vorläufige Insolvenzverwalter am 1. September mitteilte. Bei den anderen Gesellschaften handele es sich um reine Grundstücks- oder Altgesellschaften, deren Bauprojekte bereits abgeschlossen sind. Weitere Insolvenzanträge werden voraussichtlich folgen.

Eine Liste der insolventen Gesellschaften, bei denen das Bauprojekt noch nicht abgeschlossen ist, hat der vorläufige Insolvenzverwalter hier ( https://www.schultze-braun.de/fileadmin/de/downloads/Informationen_zu_I… ) zusammengestellt.

Wie der vorläufige Insolvenzverwalter weiter betont, sei das Ziel, möglichst viele Bauprojekte fertigzustellen. Allerdings gebe es beim Stand der Bauarbeiten und auch bei der Finanzierung der Projekte zum Teil große Unterschiede. Für die Käufer der Immobilien besteht weiterhin Unsicherheit, ob und zu welchen Konditionen das Bauprojekt fertiggestellt wird. „Käufer sollten daher ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen. Was ist vertraglich geregelt? Was wird aus den geleisteten Zahlungen? Welche Ansprüche bestehen im Insolvenzverfahren? Diese und weitere Fragen sollten frühzeitig geklärt werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Insolvenzen treffen auch die Anleger der Fondsgesellschaften, deren Gelder in die Bauprojekte fließen. Rund 30.000 Anleger haben ca. 1,4 Milliarden Euro in die geschlossenen Immobilienfonds der Project Gruppe investiert. Gewinnunabhängige Ausschüttungen an die Anleger wurden inzwischen bis auf weiteres eingestellt. Auch wenn die Fondsgesellschaften nicht insolvent sind, müssen sie mit finanziellen Verlusten rechnen, wenn die Investitionsobjekte nicht wie geplant Rendite abwerfen. Das trifft insbesondere Anleger, die ihre Einlage nicht in einer Einmalzahlung, sondern in Raten leisten und weiter einzahlen müssen. „Zudem muss auch bedacht werden, dass bereits ausgezahlte gewinnunabhängige Ausschüttungen unter bestimmten Umständen zurückverlangt werden können“, so Rechtsanwalt Seifert.

Daher geht es auch für die Anleger der Project Fonds darum, sich rechtzeitig vor finanziellen Verlusten zu schützen. Geschlossenen Immobilienfonds sind spekulative Geldanlagen, d.h. der Anleger setzt sich einer Reihe von Risiken aus bis zum Totalverlust seines investierten Geldes. „Über diese Risiken müssen die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung aufgeklärt werden. Ist diese Aufklärung ausgeblieben oder waren die Angaben in dem Emissionsprospekt unrichtig oder unvollständig, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bieten Anlegern und Käufern gerne eine kostenlose Einschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
24.04.2024

Für die vorzeitige Rückzahlung eines Immobilienkredits zahlte der Darlehensnehmer eine Vorfälligkeitsentscheidung in Höhe von rund 72.000 Euro an seine Bank. Das OLG Brandenburg hat nun mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen muss, da sie falsche Angaben zur Berechnung der Entschädigung gemacht habe (Az.: 4 U 35/23).
23.04.2024

Die d.i.i. Investment GmbH ist insolvent. Auf Antrag der Finanzaufsicht BaFin wurde am 22. April 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft am Amtsgericht Frankfurt eröffnet (Az.: 810 IN 468/24 D). Die d.i.i. Investment GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der ebenfalls insolventen d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG.
18.04.2024

Kriminelle haben eine neue Betrugsmasche beim Online-Banking - das sog. Skimming 2.0. Bankkunden müssen aufpassen, dass sie nicht Opfer dieser Masche werden.
17.04.2024

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG befindet sich bekanntlich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Dass es nicht bei der Insolvenz der Dachgesellschaft bleiben würde, war zu befürchten. Nun hat die d.i.i mit Pressemitteilung vom 16. April 2024 mitgeteilt, dass sie in Kürze auch für den Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG Insolvenzantrag stellen wird.
12.04.2024

Der Wärmepumpenhersteller B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Cottbus hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 8. April 2024 eröffnet (Az.: 63 IN 130/24). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger der Anleihe, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.
10.04.2024

Kurz vor Ostern hatte die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG Insolvenzantrag gestellt. Am 9. April 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 810 IN 397/24 D). Da nicht nur für die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, sondern auch für mehrere Tochtergesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist davon auszugehen, dass in Kürze weitere Insolvenzverfahren vorläufig eröffnet werden.