Rückrufservice

ProReal Europa 9 / 10 - Grünes Licht für Insolvenz in Eigenverwaltung der SC Finance Four

Das Amtsgericht Offenbach hat den Antrag der SC Finance Four GmbH auf Insolvenz in Eigenverwaltung am 19. März 2024 angenommen und einen vorläufigen Sachwalter bestellt (Az.: 8 IN 170/24). Damit kann das insolvente Unternehmen nun versuchen, sich in eigener Regie mit Hilfe des Sachwalters zu sanieren. Betroffen sind auch die Anleger der Schuldverschreibungen ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10, denn deren Gelder sind als Darlehen an die SC Finance Four GmbH weitergereicht worden und stehen nun im Feuer.

Die SC Finance Four GmbH investierte die Anlegergelder in Bauprojekte des österreichischen Baukonzerns. Wie bekannt wurde, gab es bei verschiedenen Bauprojekten Schwierigkeiten, die dazu führten, dass die Finance Four GmbH Insolvenzantrag stellen musste.

Nun will sie in Eigenverwaltung das Ruder herumreißen. Dazu muss sie in den nächsten Wochen einen Insolvenzplan vorlegen, dem die Gläubiger zustimmen müssen. Dabei werden sich die Gläubiger voraussichtlich auf erhebliche finanzielle Einschnitte einstellen müssen. Zu den Gläubigern zählen auch die ProReal Europa 9 GmbH und ProReal Europa 10 GmbH, die die entsprechenden Schuldverschreibungen emittiert haben.

Beide Gesellschaften haben bereits angekündigt, dass die vollständige Rückzahlung des Darlehens durch die SC Finance Four gefährdet ist und somit auch die Anleger finanzielle Verluste befürchten müssen und die Zinszahlungen und Rückzahlung ihrer Schuldverschreibung nicht sichergestellt sind. Zum Totalverlust wird es voraussichtlich nicht kommen, mit welchen Verlusten die Anleger rechnen müssen, wird sich voraussichtlich zeigen, wenn die SC Finance Four GmbH den Insolvenzplan vorgelegt hat.

Scheitert die Insolvenz in Eigenverwaltung wird voraussichtlich ein Regelinsolvenzverfahren eröffnet. „So oder so, die Anleger müssen in jedem Fall mit erheblichen Verlusten rechnen. Aufgrund des vereinbarten Nachrangs ihrer Forderungen müssen sie sich hinter allen anderen Gläubigern anstellen und drohen im Regelinsolvenzverfahren komplett leer auszugehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Anleger haben aber auch verschiedene rechtliche Möglichkeiten, sich vor finanziellen Verlusten zu schützen. So kann geprüft werden, ob ihr Rangrücktritt überhaupt wirksam vereinbart wurde. Das ist aufgrund intransparenter Klauseln für die Anleger häufig nicht der Fall. Zudem können auch Schadenersatzansprüche entstanden sein. Rechtsanwalt Seifert: „Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anlageberater auch über die bestehenden Risiken der Geldanlage aufklären müssen. Ist diese Aufklärung nicht ordnungsgemäß erfolgt, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein.“

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern der ProReal-Serie für einen Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Anleger des offenen Immobilienfonds Fokus Wohnen Deutschland kommen derzeit nicht an ihr Geld. Denn die Rücknahme und Ausgabe  von Anteilen wurde am 26. Februar 2026 vorrübergehend eingestellt. Die Anteilsrücknahme kann für eine maximale Dauer von 36 Monaten ausgesetzt werden.

Über drei Gesellschaften der ThomasLloyd-Gruppe hat das Amtsgericht Lingen (Ems) am 20. Februar 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Für die betroffenen Anleger steht viel Geld auf dem Spiel. Ihnen drohen bei einer Insolvenz erhebliche finanzielle Verluste.Konkret hat das AG Lingen die vorläufige Insolvenzverwaltung über folgende Gesellschaften angeordnet:

Für Anleger der Schuldverschreibung ProReal Deutschland 7 werden erhebliche finanzielle Verluste immer wahrscheinlicher. Grund ist, dass die Zwischengesellschaft SC Finance One ihre Forderungen gegen Projektgesellschaften, denen sie Darlehen gewährt hatte, um 74 Prozent nach unten korrigieren muss.

Schon wieder haben Bankräuber zugeschlagen und Schließfächer aufgebrochen. Diesmal ist eine Filiale der Volksbank im niedersächsischen Stuhr betroffen. Offenbar sind die Täter durch einen Lichtschacht eingestiegen und haben sich Zugang zu den Schließfächern verschafft.

Der Immobilienfonds Greenman Open hat im Dezember 2025 die Rücknahme der Anteile ausgesetzt. Grund für die Aussetzung sind erhöhte Rückgabewünsche der Anleger. Dafür verfüge der Fonds nicht über ausreichend Liquidität, teilte das Unternehmen mit.

Betrüger hatten sich die sensiblen Kontodaten eines Ehepaars erschlichen und Überweisungen in einer Gesamthöhe von rund 24.000 Euro von dem Konto getätigt. Das Ehepaar kann jedoch aufatmen, denn es bleibt nicht auf dem Schaden sitzen. Das Landgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 3. Dezember 2025 entschieden, dass die Bank den Schaden ersetzen muss (Az. 2 O 64/24).