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ProReal Europa 9 / 10 - Grünes Licht für Insolvenz in Eigenverwaltung der SC Finance Four

Das Amtsgericht Offenbach hat den Antrag der SC Finance Four GmbH auf Insolvenz in Eigenverwaltung am 19. März 2024 angenommen und einen vorläufigen Sachwalter bestellt (Az.: 8 IN 170/24). Damit kann das insolvente Unternehmen nun versuchen, sich in eigener Regie mit Hilfe des Sachwalters zu sanieren. Betroffen sind auch die Anleger der Schuldverschreibungen ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10, denn deren Gelder sind als Darlehen an die SC Finance Four GmbH weitergereicht worden und stehen nun im Feuer.

Die SC Finance Four GmbH investierte die Anlegergelder in Bauprojekte des österreichischen Baukonzerns. Wie bekannt wurde, gab es bei verschiedenen Bauprojekten Schwierigkeiten, die dazu führten, dass die Finance Four GmbH Insolvenzantrag stellen musste.

Nun will sie in Eigenverwaltung das Ruder herumreißen. Dazu muss sie in den nächsten Wochen einen Insolvenzplan vorlegen, dem die Gläubiger zustimmen müssen. Dabei werden sich die Gläubiger voraussichtlich auf erhebliche finanzielle Einschnitte einstellen müssen. Zu den Gläubigern zählen auch die ProReal Europa 9 GmbH und ProReal Europa 10 GmbH, die die entsprechenden Schuldverschreibungen emittiert haben.

Beide Gesellschaften haben bereits angekündigt, dass die vollständige Rückzahlung des Darlehens durch die SC Finance Four gefährdet ist und somit auch die Anleger finanzielle Verluste befürchten müssen und die Zinszahlungen und Rückzahlung ihrer Schuldverschreibung nicht sichergestellt sind. Zum Totalverlust wird es voraussichtlich nicht kommen, mit welchen Verlusten die Anleger rechnen müssen, wird sich voraussichtlich zeigen, wenn die SC Finance Four GmbH den Insolvenzplan vorgelegt hat.

Scheitert die Insolvenz in Eigenverwaltung wird voraussichtlich ein Regelinsolvenzverfahren eröffnet. „So oder so, die Anleger müssen in jedem Fall mit erheblichen Verlusten rechnen. Aufgrund des vereinbarten Nachrangs ihrer Forderungen müssen sie sich hinter allen anderen Gläubigern anstellen und drohen im Regelinsolvenzverfahren komplett leer auszugehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Anleger haben aber auch verschiedene rechtliche Möglichkeiten, sich vor finanziellen Verlusten zu schützen. So kann geprüft werden, ob ihr Rangrücktritt überhaupt wirksam vereinbart wurde. Das ist aufgrund intransparenter Klauseln für die Anleger häufig nicht der Fall. Zudem können auch Schadenersatzansprüche entstanden sein. Rechtsanwalt Seifert: „Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anlageberater auch über die bestehenden Risiken der Geldanlage aufklären müssen. Ist diese Aufklärung nicht ordnungsgemäß erfolgt, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein.“

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern der ProReal-Serie für einen Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

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Aktuelles

Für die Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland wird es eng. Nachdem Zinszahlungen bereits ausgefallen sind, müssen sie jetzt mit weiteren Zahlungsausfällen rechnen. Das gab die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH als Emittentin der Kapitalanlagen am 4. Februar 2026 bekannt. Die Finanzaufsicht BaFin hat die Pflichtmitteilung veröffentlich.

Die Wertentwicklung des offenen Immobilienfonds KanAm Leading Cities Invest dürfte den Anlegern Sorgen bereiten. Nach Angaben des Fondsmanagements ist der Wert im abgelaufenen Jahr 2025 um 17,8 Prozent gesunken. Nur unwesentlich geringer fiel der Wertverlust mit 17,1 Prozent im Jahr 2024 aus. Im Jahr 2023 wurde bei der Wertentwicklung ein Minus von 9,7 Prozent verzeichnet. Anleger mussten in den vergangenen drei Jahren demnach erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen.

Über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH hat das Amtsgericht Stuttgart das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Anleger können ihre Forderungen bis zum 17. März 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Cyber-Kriminelle haben Kunden der DKB Bank ins Visier genommen und fordern sie per E-Mail auf, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Ohne eine Aktualisierung müsse das Online-Banking massiv eingeschränkt werden. „Hinter dieser Aufforderung steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Durch solche Phishing-Angriffe versuchen die Täter, an die sensiblen Bankdaten ihrer Opfer zu kommen. Links oder Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Kontodaten sollen aktualisiert werden 

Der offene Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D hat die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen seit dem 15. Januar 2026 ausgesetzt. Das gab die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft bekannt. Für Anleger bedeutet die Aussetzung der Anteilsrücknahme, dass sie derzeit nicht an ihr Geld kommen.

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.