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Razzia bei der DWS - Verdacht auf Greenwashing

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat mit Ermittlern des Bundeskriminalamts am 1. Februar 2024 ein weiteres Mal die Geschäftsräume der DWS in Frankfurt durchsucht. Der Fondstochter der Deutschen Bank wird Greenwashing vorgeworfen. Heißt: Die DWS steht im Verdacht, Kapitalanlagen nachhaltiger dargestellt zu haben, als sie tatsächlich sind. „Bestätigen sich die Vorwürfe, können Anleger, die in vermeintlich nachhaltige Fonds der DWS investiert haben, Schadenersatzansprüche geltend machen und ihr investiertes Geld zurückfordern“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Neu sind die Greenwashing-Vorwürfe gegen die DWS nicht. Schon im Mai 2022 gab es in diesem Zusammenhang eine Razzia in den Geschäftsräumen der DWS in Frankfurt. Ins Rollen gebracht wurden die Durchsuchungen von der früheren Nachhaltigkeitschefin der DWS. Sie hatte behauptet, dass die DWS Kapitalanlagen als zu nachhaltig beworben und die ESG-Angaben geschönt habe. ESG steht für Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (gute Unternehmensführung).

„Für viele Anleger ist die Nachhaltigkeit der Kapitalanlagen inzwischen ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl ihrer Investitionen. Geschönte ESG-Angaben können entsprechend dazu beitragen, dass eine Kapitalanlage für einen Anleger interessanter wird und dem Emittenten einen Vorteil verschaffen“, so Rechtsanwalt Seifert.

In den USA hat die Finanzbehörde SEC im vergangenen Jahr wegen Greenwashing eine Strafzahlung in Höhe von 19 Millionen Dollar gegen die DWS verhängt. Die DWS hat den Vorwurf des Greenwashings zwar nicht eingeräumt, aber die Strafzahlung akzeptiert. Damit sind die Untersuchungen in den USA abgeschlossen, nicht aber in Deutschland.

Nun hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt innerhalb kurzer Zeit die Geschäftsräume der DWS zweimal durchsuchen lassen, zunächst Mitte Januar und am 1. Februar 2024. Grund der Razzien ist weiterhin der Verdacht des Kapitalanlagebetrugs durch Greenwashing, wie u.a. die Süddeutsche Zeitung online berichtet. Die DWS bestätigte ihre Kooperationsbereitschaft.

Sollten sich die Vorwürfe des Greenwashings bestätigen, könnte auf die DWS auch in Deutschland eine Strafzahlung zukommen. Darüber hinaus können auch Anleger Schadenersatzansprüche geltend machen. „Nachhaltigkeit ist ein Investitionskriterium. Hat die DWS im Emissionsprospekt fehlerhafte Angaben gemacht und die Kapitalanlagen als grüner dargestellt als sie tatsächlich sind, können den Anlegern Schadenersatzansprüche aus Prospekthaftung entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt Anlegern in DWS-Fonds zum Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) gerne eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

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Der offene Immobilienfonds LLB Semper Real Estate wird seit Oktober 2025 abgewickelt, d.h. die Fondsimmobilien werden verkauft. Anleger müssen damit rechnen, dass beim Verkauf der Immobilien finanzielle Verluste eintreten können. „Um sich gegen die Verluste zu wehren, können die Anleger prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es war zu befürchten, jetzt ist es Realität: Die Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH ist zahlungsunfähig und überschuldet. Das Amtsgericht Nürnberg das deshalb das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft  am 17. März 2026 regulär eröffnet. Anleger können ihre Forderungen noch bis zum 21. April 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Für die Anleger der Luana AG haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2026 regulär eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger und andere Gläubiger können nun bis zum 13. Mai 2026 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Phishing und andere Betrugsmethoden beim Online-Banking haben schon gewaltige Schäden verursacht. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob der Kontoinhaber auf seinen Verlusten sitzenbleibt oder ob die Bank für den Schaden aufkommen muss. Geht es nach EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos werden die Rechte der Bankkunden gestärkt. In seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 in der Rechtssache C-70/25 plädierte er dafür, dass der Kontoinhaber zunächst einen unverzüglichen Erstattungsanspruch gegen seine Bank hat und die Haftungsfrage erst anschließend geklärt wird.

Nun also doch: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23. März 2026  das Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG mit Sitz in Berlin wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Az. 3616 IN 11869/25). Anleger bzw. Genossen können ihre Forderungen jetzt bis zum 12. Juni 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Auf Vermittlung der inzwischen insolventen Medius Exclusive GmbH hatte ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Dabei hatten die Parteien vereinbart, dass die Provision für die Vermittlung der Lebensversicherung (Atlantic Lux) in Raten gezahlt wird. „Nachdem wir den Widerruf der Vergütungsvereinbarung erklärt haben, muss unser Mandant die ausstehenden Raten nicht mehr leisten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Das hat das Amtsgericht Essen mit Urteil vom 18. März 2026 entschieden (Az. 20 C 297/25.