Rückrufservice

Razzia bei der DWS - Verdacht auf Greenwashing

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat mit Ermittlern des Bundeskriminalamts am 1. Februar 2024 ein weiteres Mal die Geschäftsräume der DWS in Frankfurt durchsucht. Der Fondstochter der Deutschen Bank wird Greenwashing vorgeworfen. Heißt: Die DWS steht im Verdacht, Kapitalanlagen nachhaltiger dargestellt zu haben, als sie tatsächlich sind. „Bestätigen sich die Vorwürfe, können Anleger, die in vermeintlich nachhaltige Fonds der DWS investiert haben, Schadenersatzansprüche geltend machen und ihr investiertes Geld zurückfordern“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Neu sind die Greenwashing-Vorwürfe gegen die DWS nicht. Schon im Mai 2022 gab es in diesem Zusammenhang eine Razzia in den Geschäftsräumen der DWS in Frankfurt. Ins Rollen gebracht wurden die Durchsuchungen von der früheren Nachhaltigkeitschefin der DWS. Sie hatte behauptet, dass die DWS Kapitalanlagen als zu nachhaltig beworben und die ESG-Angaben geschönt habe. ESG steht für Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (gute Unternehmensführung).

„Für viele Anleger ist die Nachhaltigkeit der Kapitalanlagen inzwischen ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl ihrer Investitionen. Geschönte ESG-Angaben können entsprechend dazu beitragen, dass eine Kapitalanlage für einen Anleger interessanter wird und dem Emittenten einen Vorteil verschaffen“, so Rechtsanwalt Seifert.

In den USA hat die Finanzbehörde SEC im vergangenen Jahr wegen Greenwashing eine Strafzahlung in Höhe von 19 Millionen Dollar gegen die DWS verhängt. Die DWS hat den Vorwurf des Greenwashings zwar nicht eingeräumt, aber die Strafzahlung akzeptiert. Damit sind die Untersuchungen in den USA abgeschlossen, nicht aber in Deutschland.

Nun hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt innerhalb kurzer Zeit die Geschäftsräume der DWS zweimal durchsuchen lassen, zunächst Mitte Januar und am 1. Februar 2024. Grund der Razzien ist weiterhin der Verdacht des Kapitalanlagebetrugs durch Greenwashing, wie u.a. die Süddeutsche Zeitung online berichtet. Die DWS bestätigte ihre Kooperationsbereitschaft.

Sollten sich die Vorwürfe des Greenwashings bestätigen, könnte auf die DWS auch in Deutschland eine Strafzahlung zukommen. Darüber hinaus können auch Anleger Schadenersatzansprüche geltend machen. „Nachhaltigkeit ist ein Investitionskriterium. Hat die DWS im Emissionsprospekt fehlerhafte Angaben gemacht und die Kapitalanlagen als grüner dargestellt als sie tatsächlich sind, können den Anlegern Schadenersatzansprüche aus Prospekthaftung entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt Anlegern in DWS-Fonds zum Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) gerne eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Anleger der Schuldverschreibung ProReal Deutschland 7 müssen erneut schlechte Nachrichten verdauen: Ihnen drohen erhebliche finanzielle Verluste. Das geht aus einer Pflichtveröffentlichung der Emittentin, die die Finanzaufsicht BaFin am 14. November 2025 veröffentlicht hat, hervor.

Die publity AG hat am 29. Oktober 2025 angekündigt, dass sie unverzüglich Insolvenzantrag stellen wird. Die Anleger der publity-Anleihe (ISIN: DE000A254RV3 / WKN: A254RV) müssen mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen.

Es sind wieder einmal erschreckende Zahlen für die Anleger der Degag Gruppe. Die Immobiliengruppe ist hoch verschuldet, der Schaden beläuft sich auf rund 430 Millionen Euro. Das teilte der Insolvenzverwalter im Rahmen der Gläubigerversammlungen Anfang November mit, wie der NDR berichtet. Die Aussichten der Anleger im Insolvenzerfahren noch etwas von ihrem Geld wiederzusehen, sind damit weiter gesunken.

Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland erhalten derzeit keine Zinsen. Das hat die Luana Energieversorgung GmbH mitgeteilt. Die BaFin hat die Pflichtmitteilung am 16. Oktober 2025 veröffentlicht.

Gerade in unruhigen Zeiten gilt Gold als sichere Kapitalanlage. Dass dies nicht automatisch so ist, müssen Anleger erfahren, die bei der Ophira Handelshaus GmbH in Gold oder andere Edelmetalle investiert haben, denn die Gesellschaft ist insolvent. Das Amtsgericht Charlottenburg hat das Insolvenzverfahren über die Ophira Handelshaus GmbH am 16. Oktober 2025 eröffnet (Az. 3609 IN 2840/25). Forderungen können nun bis zum 9. Januar 2026 beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. 

Die Dritte Cleantech Infrastruktur GmbH & Co. KG muss einem Anleger sein Abfindungsguthaben in Höhe von rund 8.400 Euro auszahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit aktuellem Urteil entschieden (Az. 5 U 57/25). „Das Gericht hat deutlich gemacht, dass die Dritte Cleantech Infrastruktur GmbH & Co. KG die Zahlung an unseren Mandanten nicht verweigern darf und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Frankfurt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.