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Schadenersatz für Opalenburg-Anleger - Urteil des LG Berlin 11 O 68/21

20.12.2021

Anleger in Opalenburg-Fonds haben gute Chancen, ihr Geld zurückzubekommen. Das zeigt ein weiteres Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. November 2021 (Az.: 11 O 68/21). Das Gericht hat entschieden, dass ein Anleger des Fonds Opalenburg Safeinvest 2 sein investiertes Geld zurückerhält und keine weiteren Ratenzahlungen mehr leisten muss.

„Wir haben aufgezeigt, dass die Anlageberatung fehlerhaft war und unser Mandant daher Anspruch auf Schadenersatz hat. Das LG Berlin ist unserer Argumentation gefolgt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der Kläger hatte sich im September 2010 an dem Fonds Opalenburg Safeinvest 2 beteiligt und in Raten bislang 5.590 Euro eingezahlt. Gründungsgesellschafterin des Fonds ist die beklagte Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH. Der Vertrieb der Beteiligung erfolgte über die Medius Exclusive GmbH. Diese vermittelte die Beteiligungen nicht nur an die Anleger, sondern war auch eng mit der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH verflochten: Der Geschäftsführer der Medius war gleichzeitig Vorstand der Opalenburg Vermögensverwaltung.

„Dass sich aus solchen Konstellationen Interessenkonflikte ergeben können, liegt auf der Hand. Dennoch wurde unser Mandant weder im Beratungsgespräch mit einer Mitarbeiterin der Medius noch durch den Verkaufsprospekt über diese personelle Verflechtung aufgeklärt“, sagt Rechtsanwalt Gisevius. Obwohl der Kläger im Beratungsgespräch deutlich gemacht hatte, dass er nur an einer sicheren Kapitalanlage interessiert sei, die er auch kurzfristig wieder kündigen kann, wurden ihm die bestehenden Risiken der Fondsbeteiligung nicht aufgezeigt. Stattdessen wurde ihm die Beteiligung als absolut sichere Geldanlage dargestellt. Ebenso wurde verschwiegen, dass die kurzfristige Veräußerung der Beteiligung in der Regel nicht oder nur mit erheblichen finanziellen Verlusten möglich ist. Der Prospekt wurde dem Kläger erst nach dem Beratungsgespräch übergeben. Rechtanwalt Gisevius: „Wäre mein Mandant ordnungsgemäß über die Risiken der Fondsbeteiligung und die personellen Verflechtungen aufgeklärt worden, hätte er die Beteiligung nicht abgeschlossen.“

Das LG Berlin folgte der Argumentation. Der Kläger sei nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden und habe Anspruch auf Schadenersatz aus Prospekthaftung im weiteren Sinne, so das Gericht.

Als Gründungsgesellschafterin sei die beklagte Opalenburg Vermögensverwaltung verpflichtet gewesen, ein zutreffenden Bild von der Geldanlage zu zeichnen, so dass ein potenzieller Anleger alle Informationen erhält, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind. Dazu gehört auch die Aufklärung über die bestehenden Risiken und mögliche Interessenkonflikte durch personelle Verflechtungen, führte das LG Berlin aus. Werde für die Vermittlung der Beteiligung eine Vertriebsgesellschaft hinzugezogen, wie hier die Medius, stehe der Gründungsgesellschafter auch für falsche oder unvollständige Angaben der Vermittler im Beratungsgespräch in der Haftung.

Die beklagte Opalenburg Vermögensverwaltung müsse sich daher zurechnen lassen, dass der Kläger weder über die Risiken seiner Fondsbeteiligung noch über die personellen Verflechtungen aufgeklärt wurde. Sie sei daher zum Schadenersatz verpflichtet und müsse dem Kläger seine bisherigen Zahlungen in Höhe von 5.590 Euro zzgl. Zinsen erstatten und von allen weiteren Zahlungsverpflichtungen freistellen, entschied das LG Berlin.

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