Rückrufservice

SDK Süddeutsche Krankenversicherung - Unzulässige Beitragserhöhung in der PKV

Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung – PKV - sind nicht immer zulässig. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Verden vom 25. Juli 2022 (Az.: 8 O 315/21). Das Gericht stellte klar, dass verschiedene Tariferhöhungen der SDK Süddeutsche Krankenversicherung unwirksam sind und der Kläger Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge hat.

Private Krankenkassen passen die Beiträge ihrer Mitglieder regelmäßig an. Zulässig sind solche Beitragserhöhungen nach der Rechtsprechung des BGH allerdings nur, wenn sie ausreichend begründet sind (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Der Versicherer muss demnach darlegen, welche Rechnungsgrundlage – entweder die Leistungen der Versicherung oder die Sterbewahrscheinlichkeit bzw. sich dauerhaft so verändert hat, dass die Beiträge angepasst werden müssen. Nur eine vorübergehende Änderung der Rechnungsgrundlagen reicht nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht für eine Beitragserhöhung nicht aus.

Die Begründung der SDK Süddeutsche Krankenversicherung erfüllte diese Maßstäbe im vorliegenden Fall nicht. Sie begnügte sich in ihrem Mitteilungsschreiben mit allgemeinen Ausführungen zur rechtlichen Regelung von Prämienanpassungen, führte aber nicht aus, welche Umstände eine Beitragserhöhung konkret notwendig gemacht haben. Daher wehrte sich der Kläger gegen die Erhöhungen und hatte Erfolg.

Das LG Verden bestätigte, dass die SDK Süddeutsche Krankenversicherung die Beitragserhöhungen nicht ausreichend begründet hat und sie daher unwirksam seien. Der Versicherer muss dem Kläger die zu viel gezahlten Beiträge nun erstatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Das Urteil zeigt, dass sich Privatversicherte gegen unberechtigte Beitragserhöhungen der PKV wehren können. Pauschale Angaben, die nur die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beitragserhöhung wiedergeben, reichen zur Begründung nicht aus“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Privat-Krankenversicherte können sich gegen unrechtmäßige Beitragserhöhungen wehren und überzahlte Beiträge zurückfordern. BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/versicherungsrecht

Versicherungsrecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Viele private Krankenversicherungen (PKV) haben erhebliche Beitragserhöhungen für das Jahr 2025 angekündigt. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung sollen die Prämien für rund zwei Drittel der Versicherten im Schnitt um 18 Prozent steigen. „Das ist ein tiefer Griff ins Portemonnaie der betroffenen Versicherungsnehmer. Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Beitragserhöhung in der PKV auch rechtlich zulässig ist“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser.

Der Widerruf einer Lebensversicherung kann auch Jahre nach Abschluss der Police noch wirksam erfolgt sein. Das hat der BGH mit Urteil vom 19. Juni 2024 deutlich gemacht (Az.: IV ZR 357/21). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Widerruf einer Lebensversicherung in gleich 13 Fällen erfolgreich erfolgt ist.

Die Herabsetzung des Rentenfaktors in Rentenversicherungen ist rechtlich umstritten. Die Allianz-Rentenversicherung hat nun am Amtsgericht Reinbek eine Niederlage kassiert. Das Gericht entschied mit Urteil vom 10. Juli 2024, dass das Versicherungsunternehmen den Rentenfaktor bei einer fondsgebundenen Riester-Rente nicht hätte absenken dürfen (Az.: 14 C 473/23).

Der Widerspruch einer Rentenversicherung kann noch Jahre nach Abschluss der Police möglich sein. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Dresden vom 30. April 2024 (Az.: 3 U 1427/23). Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass eine Rentnerin ihre 2007 abgeschlossene Rentenversicherung wirksam widersprochen hat.

Die DKV Deutsche Krankenversicherung muss einer Versicherungsnehmerin überzahlte Beiträge zu ihrer privaten Krankenversicherung erstatten. Das hat das Landgericht Karlsruhe mit Urteil vom 22. April 2024 entschieden (Az.: 21 O 249/22).

Der Bundesgerichtshof hat ein weiteres Mal entschieden, dass eine Rentenversicherung auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden kann. Mit Urteil vom 10. Juli 2024 hat der BGH deutlich gemacht, dass eine lange Zeitspanne zwischen Vertragsabschluss und erfolgtem Widerspruch, im konkreten Fall 14 Jahre, einem erfolgreichen Widerspruch nicht entgegensteht (Az.: IV ZR 196/22).