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UDI Energie Festzins 11 - Abwicklung auf Anordnung der BaFin

Wieder schlechte Nachrichten für UDI-Anleger: Die UDI Energie Festzins 11 UG & Co. KG muss ihr Einlagengeschäft auf Anordnung der BaFin einstellen und abwickeln. Grund ist nach Angaben der Finanzdienstleistungsaufsicht vom 5. April 2022, dass die Gesellschaft auf der Grundlage von Darlehensverträgen unbedingt rückzahlbare Gelder von Anlegern angenommen habe, ohne die erforderliche Erlaubnis für dieses Einlagengeschäft zu besitzen.

Folge ist, dass die Gesellschaft die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzahlen muss. Die Anleger, die der UDI Energie Festzins 11 Nachrangdarlehen gewährt haben, dürften allerdings besorgt sein, dass die Gesellschaft ihren Rückzahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann.

Die BaFin hat in den vergangenen Monaten auch schon für andere UDI-Gesellschaften die Abwicklung angeordnet, weil sie die Anlegergelder ohne entsprechende Erlaubnis für das Einlagengeschäft nicht hätten annehmen dürfen. „Das dürfte ein deutlicher Hinweis darauf sein, dass die BaFin die vereinbarte Nachrangklausel in den Darlehensverträgen mit den Anlegern für unwirksam hält“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die Anleger haben dann zwar Anspruch auf die sofortige Rückzahlung ihres investierten Geldes. Ob die Gesellschaften das leisten können, ist jedoch fraglich. So hat das Amtsgericht Leipzig im vergangenen Jahr über eine Reihe von UDI-Gesellschaften die Insolvenzverfahren eröffnet.

Das heißt nicht, dass auch der UDI Energie Festzins 11 das gleiche Schicksal droht, Anleger sollten die Möglichkeit einer Insolvenz jedoch nicht ausschließen. „Im Insolvenzfall ist die Feststellung für die Anleger, dass die vereinbarte Nachrangklausel unwirksam ist, besonders wichtig. Ansonsten drohen sie im Insolvenzverfahren aufgrund der Nachrangigkeit ihrer Forderungen leer auszugehen“, so Rechtsanwalt Looser.

Unabhängig davon, ob die Nachrangklausel wirksam ist oder nicht, müssen die Anleger mit finanziellen Verlusten rechnen. Sollte es zu Verzögerungen bei der Rückzahlung kommen, sollten daher rechtliche Schritte geprüft werden. In Betracht kommen dabei u.a. Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater und -vermittler, wenn sie nicht ausreichend über die Risiken der Geldanlage und insbesondere über das Totalverlustrisiko aufgeklärt haben. Zudem kommen auch Ansprüche gegen die UDI-Verantwortlichen wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz in Betracht.

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Der Habona Nahversorgungsfonds Deutschland hat die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen am 30. Juni 2026 ausgesetzt. Anleger des offenen Immobilienfonds kommen nun zumindest vorübergehend nicht an ihr investiertes Geld. Die Schließung des Fonds ist maximal für 36 Monate möglich. 

Der Fondsmanager KanAm hat die Schließung und Abwicklung des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest am 26. Juni 2026 bekannt gegeben. Anleger können seit dem 29. Juni 2026 keine Anteile mehr zurückgeben. Ihnen drohen finanzielle Verluste.

Die BaFin legt bei der TGI AG nach: Mit Bescheid vom 19. Juni 2026 hat die Finanzaufsicht angeordnet, dass der Goldhändler mit Sitz in Liechtenstein sein in Deutschland ohne die erforderliche Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft sofort einstellen und unverzüglich abwickeln muss.

Seine Bankkarte hat der Kunde nie erhalten, dennoch wurden rund 220.000 Euro von seinem Konto bei einer Sparkasse abgebucht. Das OLG Frankfurt machte mit Urteil vom 29. April 2026 deutlich (Az. 17 U 62/24), dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Da der Kontoinhaber die Debitkarte nicht erhalten hat, hafte er auch nicht für die unbefugten Abbuchungen.

Schlechte Nachrichten für Anleger der Ventus Energy Group OÜ: Wie die Gesellschaft den Anlegern am 11. Juni 2026 mitgeteilt hat, strebt sie ein Restrukturierungsverfahren nach estnischen Recht an.