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Überhöhte Beiträge der privaten Krankenversicherung zurückholen – Verjährung droht

In regelmäßigen Abständen werden die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) erhöht. Das ist nicht ungesetzlich. Dennoch sind diese Erhöhungen längst nicht immer rechtmäßig. Dann können die zu viel gezahlten Beträge von den Versicherungsnehmern zurückgefordert werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass einige Forderungen bereits Ende 2018 verjähren können.

 

Vor etwa einem Jahr gerieten die privaten Krankenkassen aufgrund ihrer Beitragserhöhungen unter Druck und auch in den Fokus der Gerichte. Denn Beiträge dürfen nicht willkürlich erhöht werden. Vielmehr müssen dabei unterschiedliche Faktoren berücksichtigt und die Erhöhung begründet werden. Ein Treuhänder muss die Beitragsanpassung am Ende prüfen und absegnen. „Eine Voraussetzung dafür ist natürlich, dass der Treuhänder in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu dem Versicherer steht und die Erhöhungen deshalb einfach durchwinkt. Doch genau diese Unabhängigkeit der Treuhänder wurde zuletzt von verschiedenen Gerichten angezweifelt. Folge ist, dass die Gerichte die Beitragserhöhungen als unwirksam erachten und die Versicherungsnehmer die zu viel gezahlten Beiträge zurückfordern können“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

So entschieden beispielsweise das Landgericht Potsdam und das Landgericht Berlin, dass die Axa die Beiträge zur privaten Krankenversicherung zu Unrecht erhöht habe. Ebenso entschied das Landgericht Frankfurt/Oder, dass die Beitragserhöhungen der DKV-Krankenversicherung unwirksam seien. Die Begründung der Gerichte ist mehr oder weniger die gleiche. Der Treuhänder sei nicht unabhängig, da er einen großen Teil seiner Einkünfte von den Versicherungskonzernen bezogen habe.

 

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig und die Versicherer sehen dies naturgemäß anders. Die letzte Entscheidung wird daher wohl der BGH treffen müssen. Allerdings ist mit einer Verhandlung in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen. „Betroffene Versicherungsnehmer sollten allerdings nicht auf ein Urteil des BGH warten, da bis dahin ein Teil ihrer Ansprüche verjährt ist“, so Rechtsanwalt Seifert. Denn nach den diversen verbraucherfreundlichen Urteilen können überhöhte Beiträge zur PKV rückwirkend für drei Jahre zurückgefordert werden. Allerdings muss die dreijährige Verjährungsfrist beachtet werden. Das bedeutet, dass Ansprüche aus dem Jahr 2015 Ende 2018 verjähren. „Damit diese Forderungen nicht untergehen, sollten rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

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Um von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln, hatte ein Mann einen Vertrag mit der Main Compass Consulting GmbH mit Sitz in Eschborn geschlossen. Für die Dienstleistung zahlte er einen Geldbetrag an das auch als MC Consulting bekannte Unternehmen. Aus dem Wechsel zurück in die GKV wurde jedoch nichts und der Mann wollte sein Geld zurück. Mit seiner Klage hatte er am Landgericht Frankfurt Erfolg (Az.: 2-23 O 224/25). Wie die F.A.Z. am 18. Dezember 2025 online berichtete, muss ihm das Unternehmen 14.000 Euro zurückzahlen. Die F.A.Z.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10. Dezember 2025 (Az. IV ZR 34/25) eine Klausel bei fondsgebundenen Rentenversicherungen, sog. Riester-Renten, gekippt. Demnach ist eine Klausel, die den Versicherer nachträglich zur Senkung des Rentenfaktors berechtigt, unwirksam. „Von dem Urteil können zahlreiche Versicherungsnehmer profitieren, deren Rente zu Unrecht gekürzt wurde. Sie können nun Ansprüche auf Nachzahlungen und Neuberechnung des Rentenfaktors haben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Mit Urteil vom 9. Juli 2025 hat der BGH (Az. IV ZR 161/23) die Rechte der Versicherungsnehmer beim Widerruf von Rentenversicherungen gestärkt. Der Bundesgerichtshof machte deutlich, dass ein Widerruf auch lange Zeit nach Vertragsabschluss noch wirksam erfolgen kann. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherer den Kunden nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt hat. 

Bei Klagen im Abgasskandal kommt es immer wieder vor, dass die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Versicherungsnehmer mit Urteil vom 15. Oktober 2025 erheblich gestärkt (Az. IV ZR 86/24). Der BGH hat deutlich gemacht, dass der Deckungsschutz in der Regel mit dem Erwerb des Fahrzeugs besteht und nicht erst, wenn es auf den Käufer zugelassen ist.

Das sog. ewige Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen soll beschnitten werden und der Widerruf einer Lebensversicherung nur noch bis maximal 24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss möglich sein.

Private Krankenversicherungen erhöhen regelmäßig ihre Beiträge. Allerdings ist nicht jede Beitragserhöhung wirksam und privat Krankenversicherte können überzahlte Beiträge ggf. zurückfordern. Das zeigt auch ein Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 9. April 2025 (Az. 5 U 50/24).