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Überhöhte Beiträge der privaten Krankenversicherung zurückholen – Verjährung droht

In regelmäßigen Abständen werden die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) erhöht. Das ist nicht ungesetzlich. Dennoch sind diese Erhöhungen längst nicht immer rechtmäßig. Dann können die zu viel gezahlten Beträge von den Versicherungsnehmern zurückgefordert werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass einige Forderungen bereits Ende 2018 verjähren können.

 

Vor etwa einem Jahr gerieten die privaten Krankenkassen aufgrund ihrer Beitragserhöhungen unter Druck und auch in den Fokus der Gerichte. Denn Beiträge dürfen nicht willkürlich erhöht werden. Vielmehr müssen dabei unterschiedliche Faktoren berücksichtigt und die Erhöhung begründet werden. Ein Treuhänder muss die Beitragsanpassung am Ende prüfen und absegnen. „Eine Voraussetzung dafür ist natürlich, dass der Treuhänder in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu dem Versicherer steht und die Erhöhungen deshalb einfach durchwinkt. Doch genau diese Unabhängigkeit der Treuhänder wurde zuletzt von verschiedenen Gerichten angezweifelt. Folge ist, dass die Gerichte die Beitragserhöhungen als unwirksam erachten und die Versicherungsnehmer die zu viel gezahlten Beiträge zurückfordern können“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

So entschieden beispielsweise das Landgericht Potsdam und das Landgericht Berlin, dass die Axa die Beiträge zur privaten Krankenversicherung zu Unrecht erhöht habe. Ebenso entschied das Landgericht Frankfurt/Oder, dass die Beitragserhöhungen der DKV-Krankenversicherung unwirksam seien. Die Begründung der Gerichte ist mehr oder weniger die gleiche. Der Treuhänder sei nicht unabhängig, da er einen großen Teil seiner Einkünfte von den Versicherungskonzernen bezogen habe.

 

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig und die Versicherer sehen dies naturgemäß anders. Die letzte Entscheidung wird daher wohl der BGH treffen müssen. Allerdings ist mit einer Verhandlung in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen. „Betroffene Versicherungsnehmer sollten allerdings nicht auf ein Urteil des BGH warten, da bis dahin ein Teil ihrer Ansprüche verjährt ist“, so Rechtsanwalt Seifert. Denn nach den diversen verbraucherfreundlichen Urteilen können überhöhte Beiträge zur PKV rückwirkend für drei Jahre zurückgefordert werden. Allerdings muss die dreijährige Verjährungsfrist beachtet werden. Das bedeutet, dass Ansprüche aus dem Jahr 2015 Ende 2018 verjähren. „Damit diese Forderungen nicht untergehen, sollten rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

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Aktuelles

Die DKV Deutsche Krankenversicherung muss einem Versicherungsnehmer überzahlte Beiträge erstatten. Verschiedene Beitragserhöhungen seien unwirksam gewesen, entschied das OLG Frankfurt mit Urteil vom 16. Oktober 2024 (Az.: 3 U 143/23).

Ist die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß erfolgt, ist der Widerspruch einer Lebensversicherung auch Jahre nach Vertragsschluss noch möglich. Das hat der BGH mit Urteil vom 11. Dezember 2024 erneut bestätigt (Az.: IV ZR 191/22). Zudem stellte der IV. Zivilsenat klar, dass der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Herausgabe gezogener Nutzungen erst mit der Herausgabe des Erlangten endet. Damit hat der BGH die Position der Versicherungsnehmer beim Widerspruch einer Lebensversicherung gestärkt. 

Die Allianz Lebensversicherung durfte eine sog. Riester-Rente nicht einseitig kürzen. Das hat das OLG Stuttgart mit einem wegweisenden Urteil vom 30. Januar 2025 entschieden (Az. 2 U 143/23) und die Rechte der Versicherungsnehmer damit erheblich gestärkt.

Viele private Krankenversicherungen (PKV) haben erhebliche Beitragserhöhungen für das Jahr 2025 angekündigt. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung sollen die Prämien für rund zwei Drittel der Versicherten im Schnitt um 18 Prozent steigen. „Das ist ein tiefer Griff ins Portemonnaie der betroffenen Versicherungsnehmer. Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Beitragserhöhung in der PKV auch rechtlich zulässig ist“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser.

Der Widerruf einer Lebensversicherung kann auch Jahre nach Abschluss der Police noch wirksam erfolgt sein. Das hat der BGH mit Urteil vom 19. Juni 2024 deutlich gemacht (Az.: IV ZR 357/21). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Widerruf einer Lebensversicherung in gleich 13 Fällen erfolgreich erfolgt ist.

Die Herabsetzung des Rentenfaktors in Rentenversicherungen ist rechtlich umstritten. Die Allianz-Rentenversicherung hat nun am Amtsgericht Reinbek eine Niederlage kassiert. Das Gericht entschied mit Urteil vom 10. Juli 2024, dass das Versicherungsunternehmen den Rentenfaktor bei einer fondsgebundenen Riester-Rente nicht hätte absenken dürfen (Az.: 14 C 473/23).