Rückrufservice

Überhöhte Beiträge der privaten Krankenversicherung zurückholen – Verjährung droht

In regelmäßigen Abständen werden die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) erhöht. Das ist nicht ungesetzlich. Dennoch sind diese Erhöhungen längst nicht immer rechtmäßig. Dann können die zu viel gezahlten Beträge von den Versicherungsnehmern zurückgefordert werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass einige Forderungen bereits Ende 2018 verjähren können.

 

Vor etwa einem Jahr gerieten die privaten Krankenkassen aufgrund ihrer Beitragserhöhungen unter Druck und auch in den Fokus der Gerichte. Denn Beiträge dürfen nicht willkürlich erhöht werden. Vielmehr müssen dabei unterschiedliche Faktoren berücksichtigt und die Erhöhung begründet werden. Ein Treuhänder muss die Beitragsanpassung am Ende prüfen und absegnen. „Eine Voraussetzung dafür ist natürlich, dass der Treuhänder in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu dem Versicherer steht und die Erhöhungen deshalb einfach durchwinkt. Doch genau diese Unabhängigkeit der Treuhänder wurde zuletzt von verschiedenen Gerichten angezweifelt. Folge ist, dass die Gerichte die Beitragserhöhungen als unwirksam erachten und die Versicherungsnehmer die zu viel gezahlten Beiträge zurückfordern können“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

So entschieden beispielsweise das Landgericht Potsdam und das Landgericht Berlin, dass die Axa die Beiträge zur privaten Krankenversicherung zu Unrecht erhöht habe. Ebenso entschied das Landgericht Frankfurt/Oder, dass die Beitragserhöhungen der DKV-Krankenversicherung unwirksam seien. Die Begründung der Gerichte ist mehr oder weniger die gleiche. Der Treuhänder sei nicht unabhängig, da er einen großen Teil seiner Einkünfte von den Versicherungskonzernen bezogen habe.

 

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig und die Versicherer sehen dies naturgemäß anders. Die letzte Entscheidung wird daher wohl der BGH treffen müssen. Allerdings ist mit einer Verhandlung in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen. „Betroffene Versicherungsnehmer sollten allerdings nicht auf ein Urteil des BGH warten, da bis dahin ein Teil ihrer Ansprüche verjährt ist“, so Rechtsanwalt Seifert. Denn nach den diversen verbraucherfreundlichen Urteilen können überhöhte Beiträge zur PKV rückwirkend für drei Jahre zurückgefordert werden. Allerdings muss die dreijährige Verjährungsfrist beachtet werden. Das bedeutet, dass Ansprüche aus dem Jahr 2015 Ende 2018 verjähren. „Damit diese Forderungen nicht untergehen, sollten rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

 

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an und holt ggf. auch kostenlos eine Deckungszusage von der Rechtsschutzversicherung ein.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 6. Juli 2026 entschieden, dass ein Vertrag über den Abschluss einer Basisrente (sog. Rürup-Rente) auch elf Jahre nach Abschluss noch wirksam widerrufen werden konnte (Az. 8 U 92/26 Ver). Da die Widerrufsbelehrung fehlerhaft gewesen sei, sei die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt worden, stellte das OLG klar.

Jeweils 6.900 Euro hatten die Kläger der Main Compass Consulting GmbH gezahlt, damit diese ihnen die Rückkehr von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ermöglicht. Sie erhalten ihr Geld zuzüglich Zinsen zurück. Das hat das Landgericht Frankfurt mit Urteilen vom 6. August 2026 entschieden (Az. 2-23 O 115/26 und 2-23 O 116/26) entschieden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Für Versicherte in der privaten Krankenversicherung – PKV - ist es ein Schock: Jahre nach Vertragsschluss erklärt der Versicherer plötzlich den Rücktritt vom Vertrag oder fechtet diesen wegen angeblich verschwiegener Vorerkrankungen an. „Privat Krankenversicherte sind in einer solchen Situation allerdings nicht schutzlos, denn an einen Rücktritt des Versicherers werden hohe Anforderungem gestellt.

Ein Versicherungsnehmer hat seinen Basisrentenversicherungsvertrag, sog. Rürup-Rente, mit der Continentale Lebensversicherung AG erfolgreich widerrufen. Das hat das Landgericht München I mit Urteil vom 7. Januar 2026 entschieden (Az. 23 O 7475/25). Die Versicherungsvertrag wird nun rückabgewickelt und der Kläger erhält unterm Strich rund 108.000 Euro plus Zinsen zurück.

Das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen wird erheblich eingeschränkt. Der Widerruf ist ab dem 19. Juni 2026 grundsätzlich nur noch bis maximal 24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss möglich. Damit ist dann auch das sog. ewige Widerrufsrecht praktisch Geschichte. Das betrifft auch die Rürup-Rente. „Besonders problematisch ist hier, dass eine Rürup-Rentenversicherung nicht kündbar ist und der Widerruf daher eine willkommene Option war, um aus dem Vertrag vorzeitig auszusteigen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Das OLG Celle hat mit Urteil vom 21. August 2025 die Rechte von Versicherten gegen eine Berufsunfähigkeitsversicherung insbesondere hinsichtlich der Verweisung auf einen neuen Beruf gestärkt (Az. 11 U 161/24). Es stellte fest, dass die Eintrittspflicht der BU-Versicherung nicht endet, wenn der Versicherungsnehmer inzwischen zwar einen anderen Beruf ausübt, aber spürbar weniger verdient als in seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit.