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Unwirksame Beitragserhöhung der DKV Krankenversicherung

Krankenversicherte der DKV können nach einem Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 25. Mai 2023 möglicherweise Anspruch auf Erstattung überzahlter Beiträge haben. Denn das Gericht hat entschieden, dass Beitragserhöhungen der DKV Deutsche Krankenversicherung aus dem April 2022 unwirksam sind und der Kläger Anspruch auf Rückzahlung des überzahlten Betrags hat (Az.: II 4 O 152/22).

Aus der Mitteilung zur Erhöhung der Beiträge im Tarif VollMed vom April 2022 gehe nicht hervor, welche Rechnungsgrundlage sich so verändert habe, dass die Erhöhung notwendig wurde, bemängelte das Gericht.

„Private Krankenkassen (PKV) sind verpflichtet, Beitragserhöhungen ausreichend zu begründen. Nur mit einer ordnungsgemäßen Begründung sind sie wirksam“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. So hat der BGH mit Urteilen vom 16. Dezember 2020 deutlich gemacht, dass der Versicherer konkret darlegen muss, welche Rechnungsgrundlage sich nicht nur vorrübergehend so verändert hat, dass eine Beitragsanpassung erforderlich ist (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Die entscheidenden Rechnungsgrundlagen sind dabei die Sterbewahrscheinlichkeit und die Kosten für die Versicherungsleistungen. Diese gesetzlichen Anforderungen habe die DKV in dem vorliegenden Fall nicht erfüllt, entschied das LG Heilbronn.

Es reicht nicht aus, wenn der Versicherer nur pauschale Angaben zur Beitragserhöhung macht. Ohne eine ordnungsgemäße Begründung ist eine Beitragserhöhung unwirksam. „Versicherungsnehmer können dann die überzahlten Beitrage von ihrer PKV zurückverlangen“, so Rechtsanwalt Looser.

Auch bei anderen Tarifen und auch bei anderen Krankenversicherern als der DKV ist es in der Vergangenheit immer wieder dazu gekommen, dass Beitragserhöhungen nicht ordnungsgemäß begründet wurden. Gegen solche unrechtmäßige Beitragserhöhungen können sich die Versicherungsnehmer wehren und überzahlte Beiträge zurückfordern. BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an. Sprechen Sie uns an!

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Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 6. Juli 2026 entschieden, dass ein Vertrag über den Abschluss einer Basisrente (sog. Rürup-Rente) auch elf Jahre nach Abschluss noch wirksam widerrufen werden konnte (Az. 8 U 92/26 Ver). Da die Widerrufsbelehrung fehlerhaft gewesen sei, sei die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt worden, stellte das OLG klar.

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