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Unwirksame Beitragserhöhung der DKV Krankenversicherung

Krankenversicherte der DKV können nach einem Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 25. Mai 2023 möglicherweise Anspruch auf Erstattung überzahlter Beiträge haben. Denn das Gericht hat entschieden, dass Beitragserhöhungen der DKV Deutsche Krankenversicherung aus dem April 2022 unwirksam sind und der Kläger Anspruch auf Rückzahlung des überzahlten Betrags hat (Az.: II 4 O 152/22).

Aus der Mitteilung zur Erhöhung der Beiträge im Tarif VollMed vom April 2022 gehe nicht hervor, welche Rechnungsgrundlage sich so verändert habe, dass die Erhöhung notwendig wurde, bemängelte das Gericht.

„Private Krankenkassen (PKV) sind verpflichtet, Beitragserhöhungen ausreichend zu begründen. Nur mit einer ordnungsgemäßen Begründung sind sie wirksam“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. So hat der BGH mit Urteilen vom 16. Dezember 2020 deutlich gemacht, dass der Versicherer konkret darlegen muss, welche Rechnungsgrundlage sich nicht nur vorrübergehend so verändert hat, dass eine Beitragsanpassung erforderlich ist (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Die entscheidenden Rechnungsgrundlagen sind dabei die Sterbewahrscheinlichkeit und die Kosten für die Versicherungsleistungen. Diese gesetzlichen Anforderungen habe die DKV in dem vorliegenden Fall nicht erfüllt, entschied das LG Heilbronn.

Es reicht nicht aus, wenn der Versicherer nur pauschale Angaben zur Beitragserhöhung macht. Ohne eine ordnungsgemäße Begründung ist eine Beitragserhöhung unwirksam. „Versicherungsnehmer können dann die überzahlten Beitrage von ihrer PKV zurückverlangen“, so Rechtsanwalt Looser.

Auch bei anderen Tarifen und auch bei anderen Krankenversicherern als der DKV ist es in der Vergangenheit immer wieder dazu gekommen, dass Beitragserhöhungen nicht ordnungsgemäß begründet wurden. Gegen solche unrechtmäßige Beitragserhöhungen können sich die Versicherungsnehmer wehren und überzahlte Beiträge zurückfordern. BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an. Sprechen Sie uns an!

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Aktuelles

Die Generali Deutschland Krankenversicherung muss einem Versicherungsnehmer überzahlte Beiträge in der privaten Krankenversicherung erstatten, weil verschiedene Beitragserhöhungen unwirksam waren. Das hat das Landgericht Köln entschieden (Az.: 20 O 418/23).

Die Allianz Lebensversicherung darf den Rentenfaktor nicht einseitig kürzen. Das hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 30. April 2025 (Az.: 4 O 177/23) entschieden.

Die DKV Deutsche Krankenversicherung muss einem Versicherungsnehmer überzahlte Beiträge erstatten. Verschiedene Beitragserhöhungen seien unwirksam gewesen, entschied das OLG Frankfurt mit Urteil vom 16. Oktober 2024 (Az.: 3 U 143/23).

Ist die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß erfolgt, ist der Widerspruch einer Lebensversicherung auch Jahre nach Vertragsschluss noch möglich. Das hat der BGH mit Urteil vom 11. Dezember 2024 erneut bestätigt (Az.: IV ZR 191/22). Zudem stellte der IV. Zivilsenat klar, dass der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Herausgabe gezogener Nutzungen erst mit der Herausgabe des Erlangten endet. Damit hat der BGH die Position der Versicherungsnehmer beim Widerspruch einer Lebensversicherung gestärkt. 

Die Allianz Lebensversicherung durfte eine sog. Riester-Rente nicht einseitig kürzen. Das hat das OLG Stuttgart mit einem wegweisenden Urteil vom 30. Januar 2025 entschieden (Az. 2 U 143/23) und die Rechte der Versicherungsnehmer damit erheblich gestärkt.

Viele private Krankenversicherungen (PKV) haben erhebliche Beitragserhöhungen für das Jahr 2025 angekündigt. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung sollen die Prämien für rund zwei Drittel der Versicherten im Schnitt um 18 Prozent steigen. „Das ist ein tiefer Griff ins Portemonnaie der betroffenen Versicherungsnehmer. Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Beitragserhöhung in der PKV auch rechtlich zulässig ist“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser.