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Unwirksame Beitragserhöhung der DKV Krankenversicherung

17.07.2023

Krankenversicherte der DKV können nach einem Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 25. Mai 2023 möglicherweise Anspruch auf Erstattung überzahlter Beiträge haben. Denn das Gericht hat entschieden, dass Beitragserhöhungen der DKV Deutsche Krankenversicherung aus dem April 2022 unwirksam sind und der Kläger Anspruch auf Rückzahlung des überzahlten Betrags hat (Az.: II 4 O 152/22).

Aus der Mitteilung zur Erhöhung der Beiträge im Tarif VollMed vom April 2022 gehe nicht hervor, welche Rechnungsgrundlage sich so verändert habe, dass die Erhöhung notwendig wurde, bemängelte das Gericht.

„Private Krankenkassen (PKV) sind verpflichtet, Beitragserhöhungen ausreichend zu begründen. Nur mit einer ordnungsgemäßen Begründung sind sie wirksam“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. So hat der BGH mit Urteilen vom 16. Dezember 2020 deutlich gemacht, dass der Versicherer konkret darlegen muss, welche Rechnungsgrundlage sich nicht nur vorrübergehend so verändert hat, dass eine Beitragsanpassung erforderlich ist (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Die entscheidenden Rechnungsgrundlagen sind dabei die Sterbewahrscheinlichkeit und die Kosten für die Versicherungsleistungen. Diese gesetzlichen Anforderungen habe die DKV in dem vorliegenden Fall nicht erfüllt, entschied das LG Heilbronn.

Es reicht nicht aus, wenn der Versicherer nur pauschale Angaben zur Beitragserhöhung macht. Ohne eine ordnungsgemäße Begründung ist eine Beitragserhöhung unwirksam. „Versicherungsnehmer können dann die überzahlten Beitrage von ihrer PKV zurückverlangen“, so Rechtsanwalt Looser.

Auch bei anderen Tarifen und auch bei anderen Krankenversicherern als der DKV ist es in der Vergangenheit immer wieder dazu gekommen, dass Beitragserhöhungen nicht ordnungsgemäß begründet wurden. Gegen solche unrechtmäßige Beitragserhöhungen können sich die Versicherungsnehmer wehren und überzahlte Beiträge zurückfordern. BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an. Sprechen Sie uns an!

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02.11.2023

Der Widerruf einer Rentenversicherung bei der Allianz Lebensversicherung war erfolgreich. Der BGH bestätigte mit Urteil vom 11. Oktober 2023, dass die Allianz eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat und der Versicherungsnehmer den Vertrag daher auch noch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen konnte (Az.: IV ZR 41/22).
17.07.2023

Krankenversicherte der DKV können nach einem Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 25. Mai 2023 möglicherweise Anspruch auf Erstattung überzahlter Beiträge haben. Denn das Gericht hat entschieden, dass Beitragserhöhungen der DKV Deutsche Krankenversicherung aus dem April 2022 unwirksam sind und der Kläger Anspruch auf Rückzahlung des überzahlten Betrags hat (Az.: II 4 O 152/22).
16.06.2023

Es kann eine Reihe von Gründen geben, dass Verbraucher sich von ihrer Lebensversicherung trennen möchten. Eine Möglichkeit dazu kann der Widerruf bzw. Widerspruch der Lebensversicherung sein, der finanziell in der Regel deutlich lukrativer ist als die vorzeitige Kündigung. Das OLG Köln hat mit Urteil vom 28. April 2023 die Position der Versicherungsnehmer beim Widerspruch gestärkt (Az.: 20 U 261/21).
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Die Generali Krankenversicherung muss einem Kläger überzahlte Beiträge erstatten. Das hat das Landgericht Halle mit Urteil vom 18. April 2023 entschieden (Az.: 5 O 433/21). Grund ist, dass die private Krankenversicherung den Grund für die Beitragserhöhung nicht klar genug genannt hat.
09.05.2023

Bestimmte Beitragserhöhungen der Axa Krankenversicherung aus dem Jahr 2015 waren unwirksam. Das hat das Landgericht Köln mit Urteil vom 13. April 2023 entschieden (Az.: 24 O 369/21). Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Axa die Prämienerhöhungen nicht ausreichend begründet habe. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Erstattung der überzahlten Beiträge.