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Unwirksame Beitragserhöhung der Generali Krankenversicherung

Die Generali Krankenversicherung muss einem Kläger überzahlte Beiträge erstatten. Das hat das Landgericht Halle mit Urteil vom 18. April 2023 entschieden (Az.: 5 O 433/21). Grund ist, dass die private Krankenversicherung den Grund für die Beitragserhöhung nicht klar genug genannt hat.

Grundsätzlich sind private Krankenversicherungen (PKV) zu Prämienanpassungen berechtigt. Allerdings müssen sie die Beitragserhöhungen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 2020 ausreichend begründen (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Das bedeutet, dass die Versicherung darlegen muss, welche Rechnungsgrundlage – die Leistungen der Versicherung, die Sterbewahrscheinlichkeit oder beide – sich dauerhaft so verändert hat, dass die Prämienanpassung erforderlich ist. „Ohne ausreichende Begründung ist die Beitragserhöhung unwirksam und die Versicherungsnehmer können die überzahlten Beiträge zurückfordern“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Pauschale Angaben zu den rechtlichen Voraussetzungen für Beitragserhöhungen sind nicht ausreichend. Verschiedene Gerichte haben private Krankenversicherer daher schon zur Rückzahlung der überzahlten Beträge verurteilt. Das LG Halle hat nun entschieden, dass auch eine Beitragserhöhung der Generali Krankenversicherung unwirksam ist, weil sie nicht ausreichend begründet wurde.

In dem Informationsschreiben hieß es lediglich, dass tatsächliche und kalkulierte Ausgaben der Versicherung jedes Jahr ebenso überprüft werden, wie Veränderungen in der durchschnittlichen Lebenserwartung und das dies zu Beitragsanpassungen führen könne. Welche Rechnungsgrundlage sich nun konkret so verändert hat, dass eine Beitragserhöhung erforderlich wurde, wurde hingegen nicht genannt.

Damit habe die Versicherung die gesetzlichen Vorgaben an eine Beitragserhöhung nicht erfüllt und müsse dem Kläger die überzahlten Beiträge erstatten, entschied das LG Halle.

„Privaten Krankenversicherern ist es immer wieder passiert, dass sie Beitragserhöhungen nicht ausreichend begründet haben. Daher kann es sich lohnen zu prüfen, ob die Erhöhungen rechtmäßig erfolgt sind“, so Rechtsanwalt Seifert.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet privat Krankenversicherten eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an.

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Aktuelles

Viele private Krankenversicherungen (PKV) haben erhebliche Beitragserhöhungen für das Jahr 2025 angekündigt. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung sollen die Prämien für rund zwei Drittel der Versicherten im Schnitt um 18 Prozent steigen. „Das ist ein tiefer Griff ins Portemonnaie der betroffenen Versicherungsnehmer. Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Beitragserhöhung in der PKV auch rechtlich zulässig ist“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser.

Der Widerruf einer Lebensversicherung kann auch Jahre nach Abschluss der Police noch wirksam erfolgt sein. Das hat der BGH mit Urteil vom 19. Juni 2024 deutlich gemacht (Az.: IV ZR 357/21). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Widerruf einer Lebensversicherung in gleich 13 Fällen erfolgreich erfolgt ist.

Die Herabsetzung des Rentenfaktors in Rentenversicherungen ist rechtlich umstritten. Die Allianz-Rentenversicherung hat nun am Amtsgericht Reinbek eine Niederlage kassiert. Das Gericht entschied mit Urteil vom 10. Juli 2024, dass das Versicherungsunternehmen den Rentenfaktor bei einer fondsgebundenen Riester-Rente nicht hätte absenken dürfen (Az.: 14 C 473/23).

Der Widerspruch einer Rentenversicherung kann noch Jahre nach Abschluss der Police möglich sein. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Dresden vom 30. April 2024 (Az.: 3 U 1427/23). Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass eine Rentnerin ihre 2007 abgeschlossene Rentenversicherung wirksam widersprochen hat.

Die DKV Deutsche Krankenversicherung muss einer Versicherungsnehmerin überzahlte Beiträge zu ihrer privaten Krankenversicherung erstatten. Das hat das Landgericht Karlsruhe mit Urteil vom 22. April 2024 entschieden (Az.: 21 O 249/22).

Der Bundesgerichtshof hat ein weiteres Mal entschieden, dass eine Rentenversicherung auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden kann. Mit Urteil vom 10. Juli 2024 hat der BGH deutlich gemacht, dass eine lange Zeitspanne zwischen Vertragsabschluss und erfolgtem Widerspruch, im konkreten Fall 14 Jahre, einem erfolgreichen Widerspruch nicht entgegensteht (Az.: IV ZR 196/22).