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Unwirksame Beitragserhöhung der Generali Krankenversicherung

Die Generali Krankenversicherung muss einem Kläger überzahlte Beiträge erstatten. Das hat das Landgericht Halle mit Urteil vom 18. April 2023 entschieden (Az.: 5 O 433/21). Grund ist, dass die private Krankenversicherung den Grund für die Beitragserhöhung nicht klar genug genannt hat.

Grundsätzlich sind private Krankenversicherungen (PKV) zu Prämienanpassungen berechtigt. Allerdings müssen sie die Beitragserhöhungen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 2020 ausreichend begründen (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Das bedeutet, dass die Versicherung darlegen muss, welche Rechnungsgrundlage – die Leistungen der Versicherung, die Sterbewahrscheinlichkeit oder beide – sich dauerhaft so verändert hat, dass die Prämienanpassung erforderlich ist. „Ohne ausreichende Begründung ist die Beitragserhöhung unwirksam und die Versicherungsnehmer können die überzahlten Beiträge zurückfordern“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Pauschale Angaben zu den rechtlichen Voraussetzungen für Beitragserhöhungen sind nicht ausreichend. Verschiedene Gerichte haben private Krankenversicherer daher schon zur Rückzahlung der überzahlten Beträge verurteilt. Das LG Halle hat nun entschieden, dass auch eine Beitragserhöhung der Generali Krankenversicherung unwirksam ist, weil sie nicht ausreichend begründet wurde.

In dem Informationsschreiben hieß es lediglich, dass tatsächliche und kalkulierte Ausgaben der Versicherung jedes Jahr ebenso überprüft werden, wie Veränderungen in der durchschnittlichen Lebenserwartung und das dies zu Beitragsanpassungen führen könne. Welche Rechnungsgrundlage sich nun konkret so verändert hat, dass eine Beitragserhöhung erforderlich wurde, wurde hingegen nicht genannt.

Damit habe die Versicherung die gesetzlichen Vorgaben an eine Beitragserhöhung nicht erfüllt und müsse dem Kläger die überzahlten Beiträge erstatten, entschied das LG Halle.

„Privaten Krankenversicherern ist es immer wieder passiert, dass sie Beitragserhöhungen nicht ausreichend begründet haben. Daher kann es sich lohnen zu prüfen, ob die Erhöhungen rechtmäßig erfolgt sind“, so Rechtsanwalt Seifert.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet privat Krankenversicherten eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an.

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