Rückrufservice

Verjährung im Wirecard Skandal - Schadenersatz rechtzeitig geltend machen

Der Name Wirecard ist mit einem der größten Finanzskandale in der Geschichte der Bundesrepublik verbunden. Rund 1,9 Milliarden Euro sind verschwunden oder haben nie existiert. Anleger und Aktionäre der Wirecard AG haben viel Geld verloren. Da Ende des Jahres bereits die Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht, müssen sie jetzt handeln, wenn sie noch etwas von ihrem Geld retten möchten.

Im Frühling 2020 war der Wirecard-Skandal aufgeflogen, im Juni 2020 meldete das Unternehmen Insolvenz an und ließ geschädigte Anleger und Aktionäre zurück. Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist sollten sie Schadenersatzansprüche bis spätestens Ende 2023 geltend machen. „Dazu haben sie zwei Möglichkeiten. Entweder die Schadenersatzansprüche werden im Rahmen einer Individualklage geltend gemacht oder die Anleger schließen sich der Musterklage nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) an. In beiden Fällen können die Anleger und Aktionäre der Wirecard AG ihre Ansprüche nicht mehr auf die lange Bank schieben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Wer seinen Schadenersatzanspruch mit einer Einzelklage geltend machen möchte, sollte Schadenersatzansprüche spätestens bis zum 31.12.2023 geltend gemacht werden, da ansonsten die Verjährung droht.

Grundsätzlich haben Anleger und Aktionäre auch die Möglichkeit, sich dem Musterverfahren anzuschließen. Hier muss die Anmeldung spätestens bis zum 18. September 2023 erfolgen und sie muss zwingend von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden. Durch die Anmeldung ist die Verjährung der Schadenersatzansprüche gehemmt.

Die Musterklage nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) richtet sich gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG und gegen die Wirtschaftsprüfer. Die Wirtschaftsprüfer hatten der Wirecard AG immer noch ihr Testat erteilt, obwohl es schon seit 2015 Unregelmäßigkeiten in den Bilanzen gegeben haben soll. In dem Musterverfahren soll u.a. geklärt werden, ob die Wirtschaftsprüfer ihre Pflichten verletzt und sich gegenüber den Anlegern schadenersatzpflichtig gemacht haben. „Nachdem Anleger im Insolvenzverfahren nach einer Entscheidung des Landgerichts München keine Ansprüche anmelden können und nach einem Beschluss des OLG Frankfurt keine Schadenersatzansprüche gegenüber der Finanzaufsicht BaFin bestehen, bietet das Musterverfahren eine gute Möglichkeit, doch noch Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Das Prozesskostenrisiko bei einer Teilnahme am Musterverfahren ist gering. Das Urteil ist zunächst nur für den Musterkläger und die Beklagte bindend, kann aber auf die Teilnehmer des Musterverfahrens übertragen werden. Stellt das Gericht in dem Musterverfahren fest, dass sich die Beklagten schadenersatzpflichtig gemacht haben, bekommt der einzelne Anleger noch kein Geld. Er muss dann seinen persönlichen Schadenersatzanspruch individuell geltend machen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Wirecard-Anlegern gern eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an und nimmt auf Wunsch auch die Anmeldung zum Musterverfahren vor.

Mehr Informationen: https://www.wirecard-anwalt.de/

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Seine Bankkarte hat der Kunde nie erhalten, dennoch wurden rund 220.000 Euro von seinem Konto bei einer Sparkasse abgebucht. Das OLG Frankfurt machte mit Urteil vom 29. April 2026 deutlich (Az. 17 U 62/24), dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Da der Kontoinhaber die Debitkarte nicht erhalten hat, hafte er auch nicht für die unbefugten Abbuchungen.

Schlechte Nachrichten für Anleger der Ventus Energy Group OÜ: Wie die Gesellschaft den Anlegern am 11. Juni 2026 mitgeteilt hat, strebt sie ein Restrukturierungsverfahren nach estnischen Recht an.

Razzia bei der TGI AG: Die Staatsanwaltschaft Liechtenstein hat die Firmenzentrale des Unternehmens in Vaduz am 2. Juni 2026 untersuchen lassen. Es werde gegen mehrere Personen wegen des Verdachts des gewerbsmäßig schweren Betrugs, der Geldwäsche und des Vergehens gegen das Bankengesetz ermittelt, berichtet das Handelsblatt online am 4. Juni 2026. Die TGI AG hat die Vorwürfe in einer Stellungnahme vom 4. Juni 2026 zurückgewiesen und darauf hingewiesen, dass der laufende Geschäftsbetrieb fortgeführt wird.

Nach einer massiven Abwertung im Juni 2024 haben Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI viel Geld verloren. Verschiedene Gerichte haben Anlegern bereits Schadenersatz zugesprochen. Nun könnte sich für Anleger noch eine weitere Möglichkeit eröffnen, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Denn das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einem Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) für zulässig erachtet, wie das Handelsblatt am 28. Mai 2026 online berichtete.

Die TGI AG mit Sitz in Vaduz (Liechtenstein) muss den Vertrieb und das öffentliche Angebot für ihre Produkte „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“ sofort einstellen. Das hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein mit Verfügung vom 26. Mai 2026 angeordnet. Die Verfügung ist sofort vollziehbar, aber noch nicht rechtskräftig.

Die Ventus Energy Group OÜ muss ihr ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft auf Anordnung der BaFin sofort einstellen und unverzüglich abwickeln. Das hat die Finanzaufsicht mit Bescheid vom 5. Mai 2026 angeordnet.