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Vorsicht Vishing - Consorsbank warnt vor verdächtigen Anrufen

Die Consorsbank warnt aktuell vor einer perfiden Betrugsmasche beim Online-Banking. Dabei werden Bankkunden von einer vermeintlichen Mitarbeiterin der Consorsbank angerufen und aufgefordert, auffällige Zahlungen zu stornieren. Es folgt eine SMS, die vermeintlich von der Bank stammt und mit der sich die Aufträge ganz einfach stornieren lassen. Tatsächlich geben die Kunden damit aber Zahlungen erst frei und die Betrüger räumen das Konto ihrer Opfer ab.

„Ob Phishing, Vishing, Skimming oder andere Betrugsmethoden – die Kriminellen werden immer einfallsreicher, um an die geheimen Bankdaten ihrer Opfer zu kommen und deren Konto leerzuräumen. Wer verdächtige Mails oder Anrufe bekommt, sollte keinesfalls Links anklicken oder Bankdaten preisgeben. Dann haben die Betrüger ihr Ziel schon erreicht. Im Zweifelsfall sollte die Bank direkt kontaktiert werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Bei den aktuellen Betrugsversuchen werden Kunden der Consorsbank von einer vermeintlichen Mitarbeiterin der Bank angerufen. Sie meldet sich nach Angaben der Bank mit Monika Keller oder Martina Wagner, wobei die Namen sich natürlich ändern können. Durch einen Trick wird bei dem Anruf die echte Telefonnummer der Consorsbank im Display angezeigt.

Diese vermeintliche Mitarbeiterin ist schon im Besitz einiger persönlichen Daten ihrer Kunden, die sie sich möglicherweise über Phishing-Mails erschlichen hat. So kennt sie bspw. die Kreditkartennummer, Geburtsdatum oder Handy-Nummer ihrer Opfer. Das schafft natürlich Vertrauen und die Opfer werden unvorsichtiger.

Dann erklärt die vermeintliche Bankmitarbeiterin, dass es zu ungewöhnlichen Zahlungsaufträgen oder Belastungen der Kreditkarte gekommen ist. Um diese Aufträge zu stornieren, erhalten die Opfer eine SMS und werden aufgefordert, die Aufträge durch eine sog. SecurePlus-Freigabe zu stornieren. Gehen die Opfer darauf ein, stornieren sie jedoch keine Aufträge, sondern geben ganz im Gegenteil Zahlungen erst frei und die Betrüger buchen Geld auf ihr Konto.

Die Consorsbank empfiehlt ihren Kunden bei verdächtigen Anrufen aufzulegen und selbst bei der Bank anzurufen. Dabei sollte die Telefonnummer neu eingegeben werden.

„Mit solchen sog. Vishing-Versuchen wollen sich die Betrüger das Vertrauen der Bankkunden erschleichen, um an weitere Daten heranzukommen. Sensible Daten sollten weder am Telefon oder per Mail preisgegeben werden“, so Rechtsanwalt Looser.

Die Betrugsmaschen werden immer perfider und trotz aller Vorsicht kann es schon zu spät sein und die Kriminellen haben das Konto geplündert. Nach dem ersten Schock gibt es jedoch auch eine gute Nachricht für die Opfer. „Ihr Geld muss nicht endgültig verloren sein, denn in vielen Fällen muss die Bank für den Schaden aufkommen. Der Bankkunde haftet nur, wenn er nachweislich grob fahrlässig gehandelt hat“, sagt Rechtsanwalt Looser.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet geschädigten Bankkunden zum Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) eine Ersteinschätzung Ihrer Situation an. Sprechen Sie uns an!

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Erneut haben Täter Schließfächer in einer Sparkasse aufgebrochen. Rund sieben Monate nach dem spektakulären Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen, war Ende Juli eine Filiale der Sparkasse Mönchengladbach das Ziel der Bankräuber. Dort haben sie in einer halben Stunde 29 Schließfächer aufgebrochen.

Ende 2025 drangen Einbrecher in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen ein und knackten über 3.000 Schließfächer. Der Schock und der Schaden sind für viele Kunden enorm. Immerhin hat die Sparkasse Gelsenkirchen inzwischen mit den ersten Entschädigungszahlungen begonnen – aber nur bis zur Haftungsgrenze von 10.300 Euro pro Schließfach. „Das reicht in vielen Fällen nicht aus, um den Schaden der Kunden zu decken. Allerdings können ggf. auch Schadenersatzansprüche über die Entschädigungszahlung hinaus bestehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Der Habona Nahversorgungsfonds Deutschland hat die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen am 30. Juni 2026 ausgesetzt. Anleger des offenen Immobilienfonds kommen nun zumindest vorübergehend nicht an ihr investiertes Geld. Die Schließung des Fonds ist maximal für 36 Monate möglich. 

Der Fondsmanager KanAm hat die Schließung und Abwicklung des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest am 26. Juni 2026 bekannt gegeben. Anleger können seit dem 29. Juni 2026 keine Anteile mehr zurückgeben. Ihnen drohen finanzielle Verluste.

Die BaFin legt bei der TGI AG nach: Mit Bescheid vom 19. Juni 2026 hat die Finanzaufsicht angeordnet, dass der Goldhändler mit Sitz in Liechtenstein sein in Deutschland ohne die erforderliche Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft sofort einstellen und unverzüglich abwickeln muss.

Seine Bankkarte hat der Kunde nie erhalten, dennoch wurden rund 220.000 Euro von seinem Konto bei einer Sparkasse abgebucht. Das OLG Frankfurt machte mit Urteil vom 29. April 2026 deutlich (Az. 17 U 62/24), dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Da der Kontoinhaber die Debitkarte nicht erhalten hat, hafte er auch nicht für die unbefugten Abbuchungen.