Rückrufservice

Wirecard Skandal - LG Chemnitz spricht Schadenersatz wegen Falschberatung zu

19.07.2022

Anleger haben im Wirecard-Skandal enorme finanzielle Verluste erlitten. Hoffnung auf Schadenersatz macht ein Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 3. Mai 2022 (Az.: 6 O 598/21). Demnach muss die Erzgebirgssparkasse einem Ehepaar Schadenersatz in Höhe von rund 43.000 Euro wegen fehlerhafter Anlageberatung zahlen. Der Anlageberater hatte die kritische Berichterstattung zum Geschäftsgebaren der Wirecard AG in den Beratungsgesprächen unter den Tisch fallen lassen und damit seine Informationspflicht verletzt.

„Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, zeigt es doch, dass die Anlageberater die negative Berichterstattung über Wirecard, nicht hätten ignorieren dürfen. Sie hätten die potenziellen Anleger in den Beratungsgesprächen auf die kritischen Medienberichten zu Unstimmigkeiten bei der Wirecard AG hinweisen müssen. Die gab es schon bevor Wirecard im Juni 2020 Insolvenz anmelden musste“, sagt Rechtanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das Ehepaar in dem Verfahren vor dem LG Chemnitz hatte zwischen März 2019 und Januar 2020 nach Beratung durch einen Anlageberater der Erzgebirgssparkasse Deep-Express-Zertifikate der Landesbank Baden-Württemberg auf die Wirecard-Aktie gekauft. Nur wenige Monate später flog der Wirecard-Skandal auf, das Unternehmen meldete Insolvenz an und die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Betrugsverdacht. Das Ehepaar verlor durch die Pleite rund 43.000 Euro.

Kritische Berichterstattung über Wirecard gab es allerdings schon in den Monaten bevor der Skandal endgültig in die Luft flog. Schon Anfang 2019 berichteten renommierte Zeitungen wie etwa Handelsblatt, Financial Times Deutschland oder die Frankfurter Allgemeine Zeitung über Ungereimtheiten bei dem damaligen Dax-Unternehmen.

Über diese kritische Berichterstattung hatte der Anlageberater das Ehepaar allerdings nicht informiert. Erst bei den letzten Zeichnungsterminen hatte er lediglich Bewertungen der Presseberichte durch die LBBW und NordLB zur Verfügung gestellt.

Das reiche nicht aus, so das LG Chemnitz. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätte der Anlageberater über die kritische Berichterstattung informieren müssen und sich zudem nicht auf die Bewertung der Analysten verlassen dürfen. Ihm hätte klar sein müssen, dass die LBBW die Zertifikate emittiert hat und es dementsprechend einen Interessenkonflikt gegeben hat. Unterm Strich habe der Anlageberater das Ehepaar über für eine Anlageentscheidung wesentliche Umstände nicht ordnungsgemäß aufgeklärt. Die Erzgebirgssparkasse müsse daher den Schaden ersetzen, so das LG Chemnitz.

„Auch andere Banken und Sparkassen dürften Anleger im Zusammenhang mit Wirecard nur unzureichend aufgeklärt und kritische Presseberichte seit 2019 außer Acht gelassen haben. Anleger haben daher die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend zu machen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Außerdem steht auch ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) in den Startlöchern, dem sich geschädigte Wirecard-Aktionäre und Anleger anschließen können. In dem Musterverfahren geht es u.a. um Schadenersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer, die den Wirecard-Bilanzen über Jahre ihren Segen erteilt haben.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Wirecard-Anlegern eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an.
Mehr Informationen dazu unter https://www.wirecard-anwalt.de/

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
24.04.2024

Für die vorzeitige Rückzahlung eines Immobilienkredits zahlte der Darlehensnehmer eine Vorfälligkeitsentscheidung in Höhe von rund 72.000 Euro an seine Bank. Das OLG Brandenburg hat nun mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen muss, da sie falsche Angaben zur Berechnung der Entschädigung gemacht habe (Az.: 4 U 35/23).
23.04.2024

Die d.i.i. Investment GmbH ist insolvent. Auf Antrag der Finanzaufsicht BaFin wurde am 22. April 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft am Amtsgericht Frankfurt eröffnet (Az.: 810 IN 468/24 D). Die d.i.i. Investment GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der ebenfalls insolventen d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG.
18.04.2024

Kriminelle haben eine neue Betrugsmasche beim Online-Banking - das sog. Skimming 2.0. Bankkunden müssen aufpassen, dass sie nicht Opfer dieser Masche werden.
17.04.2024

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG befindet sich bekanntlich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Dass es nicht bei der Insolvenz der Dachgesellschaft bleiben würde, war zu befürchten. Nun hat die d.i.i mit Pressemitteilung vom 16. April 2024 mitgeteilt, dass sie in Kürze auch für den Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG Insolvenzantrag stellen wird.
12.04.2024

Der Wärmepumpenhersteller B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Cottbus hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 8. April 2024 eröffnet (Az.: 63 IN 130/24). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger der Anleihe, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.
10.04.2024

Kurz vor Ostern hatte die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG Insolvenzantrag gestellt. Am 9. April 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 810 IN 397/24 D). Da nicht nur für die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, sondern auch für mehrere Tochtergesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist davon auszugehen, dass in Kürze weitere Insolvenzverfahren vorläufig eröffnet werden.