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Wirecard Skandal - LG Chemnitz spricht Schadenersatz wegen Falschberatung zu

Anleger haben im Wirecard-Skandal enorme finanzielle Verluste erlitten. Hoffnung auf Schadenersatz macht ein Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 3. Mai 2022 (Az.: 6 O 598/21). Demnach muss die Erzgebirgssparkasse einem Ehepaar Schadenersatz in Höhe von rund 43.000 Euro wegen fehlerhafter Anlageberatung zahlen. Der Anlageberater hatte die kritische Berichterstattung zum Geschäftsgebaren der Wirecard AG in den Beratungsgesprächen unter den Tisch fallen lassen und damit seine Informationspflicht verletzt.

„Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, zeigt es doch, dass die Anlageberater die negative Berichterstattung über Wirecard, nicht hätten ignorieren dürfen. Sie hätten die potenziellen Anleger in den Beratungsgesprächen auf die kritischen Medienberichten zu Unstimmigkeiten bei der Wirecard AG hinweisen müssen. Die gab es schon bevor Wirecard im Juni 2020 Insolvenz anmelden musste“, sagt Rechtanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das Ehepaar in dem Verfahren vor dem LG Chemnitz hatte zwischen März 2019 und Januar 2020 nach Beratung durch einen Anlageberater der Erzgebirgssparkasse Deep-Express-Zertifikate der Landesbank Baden-Württemberg auf die Wirecard-Aktie gekauft. Nur wenige Monate später flog der Wirecard-Skandal auf, das Unternehmen meldete Insolvenz an und die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Betrugsverdacht. Das Ehepaar verlor durch die Pleite rund 43.000 Euro.

Kritische Berichterstattung über Wirecard gab es allerdings schon in den Monaten bevor der Skandal endgültig in die Luft flog. Schon Anfang 2019 berichteten renommierte Zeitungen wie etwa Handelsblatt, Financial Times Deutschland oder die Frankfurter Allgemeine Zeitung über Ungereimtheiten bei dem damaligen Dax-Unternehmen.

Über diese kritische Berichterstattung hatte der Anlageberater das Ehepaar allerdings nicht informiert. Erst bei den letzten Zeichnungsterminen hatte er lediglich Bewertungen der Presseberichte durch die LBBW und NordLB zur Verfügung gestellt.

Das reiche nicht aus, so das LG Chemnitz. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätte der Anlageberater über die kritische Berichterstattung informieren müssen und sich zudem nicht auf die Bewertung der Analysten verlassen dürfen. Ihm hätte klar sein müssen, dass die LBBW die Zertifikate emittiert hat und es dementsprechend einen Interessenkonflikt gegeben hat. Unterm Strich habe der Anlageberater das Ehepaar über für eine Anlageentscheidung wesentliche Umstände nicht ordnungsgemäß aufgeklärt. Die Erzgebirgssparkasse müsse daher den Schaden ersetzen, so das LG Chemnitz.

„Auch andere Banken und Sparkassen dürften Anleger im Zusammenhang mit Wirecard nur unzureichend aufgeklärt und kritische Presseberichte seit 2019 außer Acht gelassen haben. Anleger haben daher die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend zu machen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Außerdem steht auch ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) in den Startlöchern, dem sich geschädigte Wirecard-Aktionäre und Anleger anschließen können. In dem Musterverfahren geht es u.a. um Schadenersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer, die den Wirecard-Bilanzen über Jahre ihren Segen erteilt haben.

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