29.09.2021
Das Wohnmobil geht wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurück an den Händler und der muss dafür ein nagelneues Modell aus der aktuellen Serienproduktion mit gleichwertiger Ausstattung an den Käufer liefern. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Versäumnis-Urteil vom 2. September 2021 entschieden (Az.: 4 O 767/21).