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OLG Köln stärkt Verbraucher beim Widerspruch der Lebensversicherung

Es kann eine Reihe von Gründen geben, dass Verbraucher sich von ihrer Lebensversicherung trennen möchten. Eine Möglichkeit dazu kann der Widerruf bzw. Widerspruch der Lebensversicherung sein, der finanziell in der Regel deutlich lukrativer ist als die vorzeitige Kündigung. Das OLG Köln hat mit Urteil vom 28. April 2023 die Position der Versicherungsnehmer beim Widerspruch gestärkt (Az.: 20 U 261/21).

Eine häufige Reaktion der Versicherer ist, den Widerspruch nicht anzuerkennen. „Davon sollten sich Versicherungsnehmer nicht abschrecken lassen, da der Widerspruch in vielen Fällen möglich ist“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Aber auch wenn der Versicherer sich kooperativ zeigt, sollte genau hingeschaut werden, damit die Versicherungsgesellschaft den Betrag, der dem Versicherungsnehmer nach einem erfolgreichen Widerspruch zustehen würde, nicht drückt.

In dem Fall vor dem OLG Köln wurden sich Versicherungsnehmerin und Versicherer über die Rückzahlungssumme nicht einig. Die Kundin hatte eine fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen und später den Widerspruch erklärt. Der Versicherer zeigte sich zunächst entgegenkommend und bot die Rückabwicklung des Vertrags an. Doch als es ums Geld, sprich um die Höhe der Rückzahlung an die Kundin ging, hörte die Freundschaft auf. Die Parteien fanden zu keiner gütlichen Einigung und so landete der Widerspruch schließlich vor dem OLG Köln.

Die Versicherungsgesellschaft hatte sich vor Gericht darauf berufen, dass sie den Widerspruch nicht anerkannt habe und die Rückabwicklung des Vertrags nur bei einer außergerichtlichen Einigung angeboten habe. Dieser Argumentation machte das OLG Köln jedoch einen Strich durch die Rechnung. Die Versicherungsgesellschaft hatte den Widerspruch schriftlich bestätigt und die Rückabwicklung des Vertrags angeboten. Daran müsse sie sich festhalten lassen und die Kundin habe darauf vertrauen dürfen, dass ihr Widerspruch wirksam erfolgt ist, so das Gericht. Der Versicherungsgeber könne nicht nachträglich argumentieren, dass der Widerspruch unwirksam erfolgt sei. Die Versicherungsnehmerin habe daher Anspruch auf die Rückabwicklung der Police.

Das heißt, dass sie Anspruch auf die Rückzahlung ihrer geleisteten Prämien hat. Anders als bei einer Kündigung kann der Versicherer Abschluss- und Verwaltungskosten nicht auf den Versicherungsnehmer umlegen und muss sie allein tragen. „Das macht den Widerspruch deutlich lukrativer als die Kündigung der Police, bei der der Versicherungsnehmer nur den in der Regel enttäuschenden Rückkaufswert erhält“, so Rechtsanwalt Seifert.

Der Widerruf bzw. Widerspruch der Lebensversicherung ist grundsätzlich möglich, wenn der Versicherer nicht ordnungsgemäß über das Widerspruchsrecht aufgeklärt hat. Das hat zur Folge, dass die Widerspruchsfrist nie in Lauf gesetzt wurde und der Widerspruch noch Jahre nach Abschluss der Lebensversicherung möglich ist – selbst dann, wenn die Police bereits gekündigt wurde und der Versicherungsnehmer den Rückkaufswert schon erhalten hat.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt Ihnen gerne eine kostenlose Ersteinschätzung zu ihren Möglichkeiten, den Widerspruch der Lebensversicherung oder Rentenversicherung zu erklären.

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Aktuelles

Die DKV Deutsche Krankenversicherung muss einem Versicherungsnehmer überzahlte Beiträge erstatten. Verschiedene Beitragserhöhungen seien unwirksam gewesen, entschied das OLG Frankfurt mit Urteil vom 16. Oktober 2024 (Az.: 3 U 143/23).

Ist die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß erfolgt, ist der Widerspruch einer Lebensversicherung auch Jahre nach Vertragsschluss noch möglich. Das hat der BGH mit Urteil vom 11. Dezember 2024 erneut bestätigt (Az.: IV ZR 191/22). Zudem stellte der IV. Zivilsenat klar, dass der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Herausgabe gezogener Nutzungen erst mit der Herausgabe des Erlangten endet. Damit hat der BGH die Position der Versicherungsnehmer beim Widerspruch einer Lebensversicherung gestärkt. 

Die Allianz Lebensversicherung durfte eine sog. Riester-Rente nicht einseitig kürzen. Das hat das OLG Stuttgart mit einem wegweisenden Urteil vom 30. Januar 2025 entschieden (Az. 2 U 143/23) und die Rechte der Versicherungsnehmer damit erheblich gestärkt.

Viele private Krankenversicherungen (PKV) haben erhebliche Beitragserhöhungen für das Jahr 2025 angekündigt. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung sollen die Prämien für rund zwei Drittel der Versicherten im Schnitt um 18 Prozent steigen. „Das ist ein tiefer Griff ins Portemonnaie der betroffenen Versicherungsnehmer. Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Beitragserhöhung in der PKV auch rechtlich zulässig ist“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser.

Der Widerruf einer Lebensversicherung kann auch Jahre nach Abschluss der Police noch wirksam erfolgt sein. Das hat der BGH mit Urteil vom 19. Juni 2024 deutlich gemacht (Az.: IV ZR 357/21). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Widerruf einer Lebensversicherung in gleich 13 Fällen erfolgreich erfolgt ist.

Die Herabsetzung des Rentenfaktors in Rentenversicherungen ist rechtlich umstritten. Die Allianz-Rentenversicherung hat nun am Amtsgericht Reinbek eine Niederlage kassiert. Das Gericht entschied mit Urteil vom 10. Juli 2024, dass das Versicherungsunternehmen den Rentenfaktor bei einer fondsgebundenen Riester-Rente nicht hätte absenken dürfen (Az.: 14 C 473/23).