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Schadenersatz wegen defektem Kartenlesegerät H5000

Die beiden großen Kartendienst-Anbieter haben die „Verifone H5000-Krise“ in Deutschland nach eigenem Bekunden im Griff. Die nach generalstabsmäßiger Planung klingenden Abläufe zur Problembeseitigung haben scheinbar gegriffen: Nachdem wohl mehr als die Hälfte der in Deutschland genutzten H5000-Kartenlesegeräten durch einen Software-/Zertifikat-Fehler ausgestiegen waren, blieb den Anbietern nicht viel mehr übrig, als alle Geräte auszutauschen. Der amerikanische Hersteller Verifone hatte bereits vor dem Geräteausfall verkündet, dass es wohl bald keine Updates und Aktualisierungen für die in die Jahre gekommenen Geräte mehr geben werde.

Rechtsanwalt Marcel Seifert, der bereits Kunden in Schadenersatzforderungen gegen die Geräteanbieter Payone und Concardis betreut, ist sicher: „Diese Systemausfälle waren nicht nur vorhersehbar, sondern quasi unausweichlich. Es steht zu prüfen, ob der hinausgezögerte Austausch der Geräte der Gewinnoptimierung diente und wer nun die daraus resultierenden Schäden ausgleicht.“

Insgesamt waren zum Zeitpunkt des Ausfalls 8300 Geräte im Einsatz. Bei rund 50 % soll es zu den genannten Totalausfällen gekommen sein. 5 Prozent der Problemfälle sind bis heute nicht gelöst. Offensichtlich sollen die Kunden zwischen Software-Update und Gerätetausch wählen können.

Insbesondere mittelständische Betriebe, die in der Austauschkette eher weiter hinten standen, haben erhebliche Einnahmeeinbußen zu beklagen, teils über einen langen Zeitraum Seifert: „Üblicherweise gibt es für Einnahmeausfälle immer einen Grund – in den aktuellen Fällen liegt es klar auf der Hand: Durch die strategische Planung der Lesegeräteanbieter ist der Supergau-Zeitpunkt immer näher gerückt. Schäden sind eindeutig nur einer falschen unternehmerischen Entscheidung zuzuordnen, daher sind die Dienstanbieter auch dafür verantwortlich!“

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Die Lambert Akademie Unternehmer-Training GmbH hat keinen Anspruch auf weitere Zahlungen eines Teilnehmers an dem Online-Coaching mit dem Titel „Das 100.000 Euro Experten Business Paket“. Das hat das Landgericht Trier mit Urteil vom 8. Juni 2026 entschieden (Az. 11 O 179/259). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Knapp 13.000 Euro hatte die Klägerin für ein Online-Coaching gezahlt. Nun bekommt sie ihr Geld zurück. Das hat das Landgericht Dortmund mit Urteil vom 24. Februar 2026 entschieden (Az. 3 O 255/25). Da die Anbieterin nicht über die erforderliche Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) verfügte, sei der geschlossene Vertrag über die Teilnahme an dem Online-Coaching nichtig, so das Gericht.