Rückrufservice

Widerruf eines Kaufvertrags mit Tesla vielfach noch möglich

30.01.2024

Nach wie vor haben zahlreiche Tesla-Kunden in Deutschland die Möglichkeit, den Kaufvertrag zu widerrufen und das Fahrzeug zurückzugeben. Möglich wird dies durch einen Fehler in Kaufverträgen, die bis zum 17. April 2023 geschlossen wurden. Tesla hat es in den betroffenen Kaufverträgen versäumt, eine Telefonnummer anzugeben. Dadurch hat sich die Widerrufsfrist um ein Jahr verlängert.

Die verlängerte Widerrufsfrist gilt für den Fall, dass der Kaufvertrag im Wege des Fernabsatzes, online oder telefonisch, abgeschlossen wurde und die Telefonnummer fehlt. Denn Online-Händler, die zur Kontaktaufnahme eine Telefonnummer zur Verfügung stellen, müssen diese auch in der Widerrufsbelehrung angeben. Das hat der EuGH im Mai 2020 entschieden (Az.: C 266/19). Auch die europäische Verbraucherrichtlinie RL 2011/83/EU sieht die Angabe einer Telefonnummer vor.

„Da Tesla es bis Mitte April 2023 versäumt hat, die Telefonnummer in Kaufverträgen anzugeben, hat sich die ursprünglich 14-tägige Widerrufsfrist um ein Jahr verlängert“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Von dieser Verlängerung der Widerrufsfrist können immer noch zahlreiche Tesla-Kunden profitieren, die das Fahrzeug als Verbraucher gekauft haben.

Die Telefonnummer fehlte bis zum 17. April 2023 in den Kaufverträgen. Das bedeutet nicht, dass die verlängerte Widerrufsfrist Ende April 2024 in jedem Fall endet. „Entscheidend für den Beginn der Widerrufsfrist ist nicht das Datum des Vertragsabschlusses, sondern das Datum der Fahrzeugübergabe“, sagt Rechtsanwalt Seifert.

Der Widerruf kann für Tesla-Kunden, die aus unterschiedlichen Gründen mit ihrem Fahrzeug unzufrieden sind, eine interessante Option sein. Das gilt umso mehr, da Tesla die Preise reduziert und dadurch auch die Preise für Gebrauchtwagen des US-Herstellers fallen.

Bei einem erfolgreichen Widerruf kann der Verbraucher das Fahrzeug zurückgeben und erhält im Gegenzug sein Geld zurück, ggf. muss er sich für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Die Umweltprämie muss voraussichtlich nicht zurückgezahlt werden, sofern die Förderrichtlinien erfüllt wurden.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt Tesla-Kunden zum Pauschalpreis von 100 Euro zzgl. MwSt. gerne eine Ersteinschätzung zu ihren Widerruf-Möglichkeiten.

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