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Wirecard AG - Schadensersatzansprüche der Aktionäre

Die Wirecard AG liefert einen handfesten Bilanzskandal und die Aktie rauscht in den Keller. Im Mittelpunkt des Skandals stehen 1,9 Milliarden Euro. Die sollten eigentlich auf Treuhandkonten bei zwei philippinischen Banken liegen. Doch die Banken haben inzwischen erklärt, dass diese Konten nicht existieren. Das Geld ist verschwunden und hat es vermutlich nie gegeben. Die Wirecard AG räumte daraufhin mit Mitteilung vom 22. Juni 2020 ein, dass die Bankguthaben in Höhe von 1,9 Milliarden Euro mit „überwiegender Wahrscheinlichkeit“ nicht bestehen. Die 1,9 Milliarden Euro entsprechen etwa einem Viertel der Bilanzsumme des Zahlungsdienstleisters.

Die Zukunft von Wirecard steht in den Sternen. Spielen die Banken nicht mehr mit und stellen Kredite fällig, könnte das das Aus für die Wirecard AG bedeuten.

Belege zu Milliardenzahlungen fehlen

Die Vorwürfe gegen Wirecard sind nicht neu. Ein Blick zurück: Die britische Financial Times berichtete u.a. über fingierte Umsätze, falsch ausgewiesene Kredite oder andere Unregelmäßigkeiten bei der Wirecard AG. Das Unternehmen wies die Vorwürfe zurück und beauftrage die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG mit einem Sonderprüfungsbericht. Der brachte jedoch keine Entlastung. Die Prüfer bemängelten u.a. nicht nachvollziehbare Umsatzerlöse. So fehlten auch Unterlagen zu Milliarden-Zahlungen auf ein Treuhandkonto.

Nach der Veröffentlichung des Sonderberichts im April 2020 stürzte die Wirecard-Aktie. Auch die BaFin und die Staatsanwaltschaft München I haben Ermittlungen wegen des Verdachts der Marktmanipulation aufgenommen.

Hinweise auf „unrichtige Saldenbestätigungen  zu Täuschungszwecken“

Der nächste Schlag folgte am 18. Juni 2020. Die bereits mehrfach verschobene Veröffentlichung der Jahresbilanz 2019 fiel erneut ins Wasser. Die Wirtschaftsprüfer von EY verweigerten das Testat. Wieder ging es um die Milliardenzahlung auf Treuhandkonten. Nachweise über 1,9 Milliarden Euro fehlen. Es gebe Hinweise, dass „unrichtigen Saldenbestätigungen  zu Täuschungszwecken“ vorgelegt wurden.

Dann ging es Schlag auf Schlag: Die Banken auf den Philippinen erklärten, dass es die Konten nicht gibt, der Vorstandsvorsitzende von Wirecard nahm seinen Hut und das Unternehmen erklärte, dass es die 1,9 Milliarden Euro wahrscheinlich nie gegeben hat. Wirecard nahm daher seine vorläufige Einschätzung für das Geschäftsjahr 2019 und das erste Quartal 2020 zurück. Auch die früheren Jahresbilanzen könnten fehlerhaft sein.

Schadensersatzansprüche der Aktionäre

„Bei Wirecard dürfte es inzwischen nicht nur um den Verdacht der Marktmanipulation, sondern auch um den Verdacht der Bilanzfälschung gehen. Für die Aktionäre können sich daraus Schadensersatzansprüche ergeben. Im Betracht kommen auch Ansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer, die die Jahresabschlüsse durchgewunken haben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Wirecard-Aktionären eine kostenlose Erstberatung an.

Mehr Informationen zum Bilanzskandal bei Wirecard

 

 

 

 

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