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Aktuelles
09.03.2023

Das Amtsgericht Hamburg hat am 7. März 2023 die regulären Insolvenzverfahren über die Multi Asset Anspar Plan 4 180 GmbH & Co. KG und Multi Asset Anspar Plan 4 240 GmbH & Co. KG wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet (Az.: 67g IN 31/23 und 67g IN 32/23). Gläubiger und Anleger können ihre Forderungen ab sofort bis zum 8. Mai 2023 beim Insolvenzverwalter anmelden.
03.03.2023

Das Amtsgericht Charlottenburg hat das Insolvenzverfahren über die valvero Sachwerte GmbH am 1. März 2023 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung regulär eröffnet (Az.: 36v IN 7035/22). Anleger können nun ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter bis zum 5. April 2023 schriftlich anmelden.
17.02.2023

Es war zu befürchten: Die rs systems+ GmbH ist insolvent. Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde am 15. Februar 2023 am Amtsgericht Chemnitz eröffnet (Az.: 221 IN 96/23). Für die Anleger geht es nun darum, sich vor drohenden finanziellen Verlusten zu schützen.
16.02.2023

Der Schock ist für die Bankkunden groß, wenn Kriminelle an ihre sensiblen Daten für das Online-Banking gekommen sind und das Konto leer geräumt haben. „Das sog. Phishing ist eine weit verbreitete Betrugsmethode. Bankkunden sind jedoch nicht schutzlos und können Schadenersatzansprüche gegen die Bank haben, wenn diese vom Kunden nicht autorisierte Überweisungen durchführen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 28. Juli 2022 (Az.: 2-05 O 493/19).
15.02.2023

Für die Aktionäre der insolventen Wirecard AG gibt es die nächste schlechte Nachricht: Nach einem Beschluss des OLG Frankfurt vom 6. Februar 2023 haben sie keine Schadenersatzansprüche gegenüber der BaFin (Az.: 1 U 173/22). Für die Aktionäre ist die Entscheidung umso bitterer, da sie nach einem Urteil des Landgerichts München vom 23. November 2022 auch im Insolvenzverfahren keine Ansprüche anmelden können (Az. 29 O 7754/21).
08.02.2023

Verschiedene Gerichte haben zuletzt bereits entschieden, dass eine Bank bei der vorzeitigen Ablösung eines Darlehens ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung verliert, wenn sie nicht ordnungsgemäß über die Berechnungsmethode der Entschädigung aufgeklärt hat. In diese Rechtsprechung hat sich nun auch das Saarländische Oberlandesgericht mit Urteil vom 26. Januar 2023 eingereiht (Az.: 4 U 134/21).
06.02.2023

Das Amtsgericht Neuruppin hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Pentracor GmbH am 3. Februar 2023 eröffnet (Az.: 15 IN 16/23). Anleger der Anleihe 2020/2025 müssen nun finanzielle Verluste bis zum Totalverlust ihrer Investition befürchten.
03.02.2023

Das Amtsgericht Hamburg hat am 1. Februar 2023 die vorläufigen Insolvenzverfahren über die Gesellschaften Multi Asset Anspar Plan 4 180 und Multi Asset Anspar Plan 4 240 eröffnet (Az.: 67g IN 31/23 bzw. 67g IN 32/23). Anleger müssen nach der Insolvenz mit finanziellen Verlusten rechnen.
31.01.2023

Nachdem das Amtsgericht Charlottenburg das vorläufige Insolvenzverfahren über die Valvero Sachwerte GmbH am 29.12.2022 eröffnet hat, melden sich vermehrt verunsicherte Anleger bei BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die Anleger befürchten, ihr investiertes Geld zu verlieren und möchten wissen, welche Maßnahmen sie nun ergreifen können, um genau das zu verhindern.
30.01.2023

Zwei Tage vor Weihnachten wurde am 22. Dezember 2022 das Insolvenzverfahren über die Royal Residenz 4 GmbH am Amtsgericht Augsburg wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Az.: 5 IN 532/22). Gläubiger und Anleger können ihre Forderungen bis zum 22. Februar 2023 beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden.
25.01.2023

Der Bundesgerichtshof hat mit einem weiteren Urteil vom 24. Januar 2023 deutlich gemacht, dass Sparer Anspruch auf Zinsnachzahlungen aus ihren Prämiensparverträgen haben können, weil die Banken oder Sparkassen die Zinsen zu niedrig berechnet haben (Az.: XI ZR 257/21). Damit hat der BGH seine Rechtsprechung aus dem Oktober 2021 bestätigt.
23.01.2023

Eine Volksbank hat nach einem Urteil des Landgerichts Bonn vom 22. Dezember 2022 keinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung für ein vorzeitig abgelöstes Immobiliendarlehen (Az.: 17 O 89/22). Grund ist, dass die Volksbank den Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß über die Berechnungsmethode einer Vorfälligkeitsentschädigung aufgeklärt hat.