20.09.2021
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat dem Käufer einen VW Touareg Schadenersatz zugesprochen. Mit Urteil vom 31. August 2021 entschied das Gericht, dass die Audi AG als Herstellerin des Motors in dem Touareg für die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in der Haftung steht (Az.: 4 O 7555/20).