19.08.2021
Der BGH stärkt im Abgasskandal erneut die Rechte der Mercedes-Käufer. Mit Beschluss vom 23. Juni 2021 stellte es fest, dass eine Klage nicht einfach als „Vortrag ins Blaue“ hinein hätte abgewiesen werden dürfen. Das OLG Brandenburg muss den Fall nun neu verhandeln (Az.: VII ZB 42/20).