Rückrufservice

Aktuelles
06.08.2020

Nach Urteil des EuGH vom 9. Juli 2020 können Schadensersatzklagen gegen Fiat wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in Deutschland geführt werden (Az. C-343/19).
05.08.2020

Ein Leasingnehmer hat erfolgreich den Leasingvertrag mit der Sixt Leasing widerrufen. Das OLG München hat mit Urteil vom 18. Juni 2020 entschieden, dass der Widerruf auch über ein Jahr nach Abschluss des Leasingvertrags wirksam erfolgt ist. Eine Nutzungsentschädigung wird nicht fällig. (Az.: 32 U 7119/19).
04.08.2020

Im VW-Abgasskandal ist inzwischen auch der Dieselmotor EA 288, Nachfolgemodell des durch die Abgasmanipulationen bekannt gewordenen Motors EA 189, in den Fokus geraten. Halter eines VW Golf 7 mit dem Dieselmotor EA 288 werden von VW angeschrieben und aufgefordert unter dem Code 23X4, ihr Auto für ein Software-Update in die Werkstatt zu bringen.
03.08.2020

Daimler muss im Abgasskandal den Mercedes C 300 Hybrid (Baureihe 205) zurückrufen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf für Modelle der Baujahre 2013 bis 2016 angeordnet.
31.07.2020

Im Abgasskandal lässt sich der Schaden der Käufer durch die Installation eines Software-Updates nicht beseitigen. Das hat der BGH mit Urteil vom 30. Juli 2020 noch einmal klargestellt (Az.: VI ZR 367/19). Zudem verdeutlichte der Bundesgerichtshof, dass VW die Verantwortung für die Abgasmanipulationen nicht auf Mitarbeiter abwälzen kann und der Vorstand von den Manipulationen nichts gewusst haben will.
29.07.2020

Endlich ein Urteil: Das Landgericht Osnabrück hat dem Eigentümer eines T5 Multivan Schadensersatz wegen sittenwidrigewr Schädigung zugesprochen - und das ohne einen verpflichtenden Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt. Ein Rückruf durch das KBA sei auch gar nicht nötig. VW sei dennoch zum Schadensersatz verpflichtet, entschied jetzt das Landgericht Osnabrück mit Urteil vom 13. Juli 2020 (Az.: 10 O 824/20).
27.07.2020

Audi ist im Abgasskandal zu Schadensersatz verpflichtet. Nicht nur bei Fahrzeugen mit den kleineren Dieselmotoren des Typs EA 189, sondern auch bei Modellen mit größeren 3-Liter-Dieselmotoren. Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Urteil vom 5. Juni 2020 entschieden, dass Audi Schadensersatz bei einem Audi SQ5 3.0 TDI leisten muss, weil in dem 3-Liter-Motor des Fahrzeugs eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist (Az.: 8 U 1803/19).
24.07.2020

Im Abgasskandal muss Daimler verschiedene Mercedes-Modelle der A-, B-, C-, E- und S-Klasse zurückrufen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf angeordnet, damit bei den Dieselfahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. eine unzulässige Reduzierung des Emissionskontrollsystems entfernt werden kann, wie die Behörde am 16. Juli 2020 veröffentlichte.
22.07.2020

Jetzt droht auch Fiat Chrysler und dem Schwesterkonzert CNH Industrial, zu dem auch Iveco zählt, Ärger im Abgasskandal. In Deutschland, Italien und der Schweiz haben Ermittler mehrere Standorte der Unternehmen durchsucht.
22.07.2020

Der Bundesgerichtshof hat die Linie im Abgasskandal bereits mit Urteil vom 25. Mai 2020 vorgegeben. Er entschied, dass VW die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist (Az.: VI ZR 252/19). An dieser Linie wird der BGH voraussichtlich festhalten. Dies zeichnete sich in zwei weiteren Verfahren am 21. Juli ab (Az.: VI ZR 354/19 und VI ZR 367/19).
20.07.2020

Grundsätzlich ist die Sache geklärt: VW ist im Abgasskandal zu Schadensersatz verpflichtet. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. Mai 2020 klargestellt (Az.: VI ZR 252/19). Offen ist hingegen noch die Frage der Verjährung der Schadensersatzansprüche bei Fahrzeugen des VW-Konzern mit dem Dieselmotor des Typs EA 189. Vieles spricht dafür, dass sie auch 2020 noch geltend gemacht werden können.
16.07.2020

Der Bundesgerichtshof wird am 28. Juli 2020 im Verfahren zum Aktenzeichen VI ZR 5/20 zu einem sehr wichtigen Aspekt entscheiden: Es geht um die Schadensersatzansprüche der Käufer, die ihr Fahrzeug erst nach Bekanntwerden der Abgasmanipulationen beim Dieselmotor des Typs EA 189 im September 2015 erworben haben. Er muss entscheiden, ob auch bei einem sog. Kauf in Kenntnis Schadensersatzansprüche bestehen.