06.05.2021
VW kann weiterhin nicht darauf vertrauen, dass Schadenersatzansprüche im ursprünglichen Abgasskandal um Fahrzeuge mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 verjährt sind. Wie eine Reihe anderer Gerichte zuvor, hat nun auch das Landgericht Trier mit Urteil vom 28. April 2021 entschieden, dass immer noch ein sog. Restschadenersatzanspruch nach § 852 BGB besteht (Az.: 5 O 545/20).